Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NW vom 26.11.2018
hier: Parkregelung in der Friedhofstraße
Vorlage
FBZD/0461/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld, eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im Bereich der Friedhofstraße zwischen den Einmündungen zur Hörster Straße und zum Schulweg zu beantragen.

 


Sachverhalt:

 

Die Bürgeranregung der Anlieger der Friedhofstraße wurde in der Ratssitzung am 13.12.2018 an den Fachausschuss verwiesen.

 

Die Anwohner merken an, dass die Friedhofstraße aufgrund der nahen Lage zur Innenstadt von Dauerparkern genutzt wird. Dies ist aus verkehrsrechtlicher Sicht auch erlaubt, da der Bereich von der in der Innenstadt geltenden Regelung des Zonen-Halteverbot ausgenommen ist. Die Anlieger haben in Ihrer Anregung dargestellt, dass vor allem der vordere Bereich von Falschparkern betroffen ist. Aufgrund der Erfahrungen der Politesse aus den vergangenen Jahren kann diese Ansicht bestätigt werden.

 

Es ist auffällig, dass nur der vordere Bereich der Friedhofstraße Probleme aufweist. Im hinteren Bereich gibt es keine Auffälligkeiten. Im Jahr 2018 wurden hier 13 Knöllchen und im Jahr 2017 neun Knöllchen vergeben. Die Friedhofstraße gehört aufgrund des von der Stadt bewirtschafteten angrenzenden Parkplatzes „Hörster Straße“ zum regelmäßigen Rundgang der Politesse.

 

Von den Anliegern wird vorgeschlagen, im Bereich der Friedhofstraße zwischen der Hörster Straße und dem Schulweg ein absolutes Halteverbot (VZ 283) einzurichten, so dass auf der rechten Straßenseite in Fahrtrichtung Friedhof am Hagen das Parken untersagt ist.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen dem Wunsch der Bürgeranregung zu entsprechen und im Bereich zwischen der Hörster Straße und dem Schulweg ein absolutes Halteverbot einzurichten. Diese verkehrsrechtliche Regelung muss von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld angeordnet werden. Die Genehmigungsfähigkeit wurde vom Kreis Coesfeld signalisiert.

 

 

i.A.                                                      i.A.

 

 

Sandra Niemann                             Hubertus Messing                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:       

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: