Betreff
Anregung gem. § 24 GO NW der Familien-Partei vom 10.01.2019
hier: Beanstandung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 13.11.2018, TOP 2 ö.S.
Vorlage
FBZD/0463/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Anregung ist nicht zulässig. Die Ausführungen hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Der Stadtverband der Familien-Partei, vertreten durch das Ratsmitglied Helmut Geuking hat mit Schreiben vom 10.01.2019 eine Anregung gem. § 24 GO NW an den Rat der Stadt Billerbeck gerichtet.

Inhaltlich geht es um die Beanstandung des durch den Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten in  der Sitzung am 13.11.2018 unter TOP 2 ö.S. gefassten Beschlusses zur naturnahen Entwicklung von Berkel und Berkelquelle in Billerbeck.

 

Die Anregung ist allerdings nach den Kommentierungen zum § 24 GO nicht zulässig, da zwar auch Mandatsträgern das sogenannte Petitionsrecht zusteht. Allerdings kann das Petitionsrecht nicht dazu dienen, nach der Gemeindeordnung  und dem Ortsrecht bestehende Verfahrensvorschriften für die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten in der Vertretung zu umgehen. Beispielsweise wird in der Kommentierung ausgeführt, dass ein Mandatsträger den Bürgerantrag nicht dazu nutzen darf, um die Aufnahme eines Punktes in die Tagesordnung der Ratssitzung zu erzwingen. Hierin würde die Umgehung z.B. des § 48 GO Abs. 1 Satz 2 GO liegen, wonach das Recht, Vorschläge für die Tagesordnung zu machen, nur Fraktionen und Minderheiten von einem Fünftel der Ratsmitglieder zusteht. Im Übrigen ist angesichts des Fragerechts der Ratsmitglieder gem. § 47 Abs. 2 Satz 2 GO das Recht aus § 24 GO für Ratsmitglieder praktisch ohne Bedeutung.

So die Kommentierung Becker/Winkel in Held/Winkel/Wansleben und Kleerbaum/Palmen, Autor Brunner.

 

Inhaltlich wird die Anregung wie folgt bewertet:

 

Die Zuständigkeitsordnung weist dem Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten die Entscheidungskompetenz in Gewässerangelegenheiten zu. Bei der Auftragsvergabe darf der Ausschuss bis 35.000,00 € abschließend entscheiden. Insofern hat der zuständige Ausschuss hinsichtlich der bisherigen Entscheidungen über das Berkelprojekt im Rahmen seiner Zuständigkeit gehandelt.

 

Der Beschluss wurde im ersten Teil rechtmäßig umgesetzt.

 

Hinsichtlich der zukünftigen Vergabe von weiteren Ingenieurleistungen zur Beantragung der Fördermittel, müssen diese durch den Ausschuss für Umwelt- , Denkmal und Feuerwehrangelegenheiten vorberaten werden und vom Rat abschließend beschlossen werden, da das Auftragsvolumen über 35.000,00 € liegen wird. Auch die Vergabe zur Umsetzung des Berkelprojektes muss aufgrund der zu erwartenden Auftragshöhe ( ca. 570.000,00 €) abschließend vom Rat beschlossen werden.

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Anregung der Familien-Partei vom 10.01.2019