Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Darfelder Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung des Beteiligungsverfahrens
Vorlage
FBPB/1424/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Für das Plangebiet, welches im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ liegt, wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ beschlossen. Der Planbereich befindet sich in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 11, im Umfeld des nordwestlichen Teils der Industriestraße und umfasst die Flurstücke 10, 11, 132, 145, 270 tlw., 279, 280, 550 und 551.

2.     Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

3.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

4.     Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.     Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Sachverhalt:

 

Bereits in o. g. Sitzungen wurde über die geplante Änderung des Bebauungsplanes beraten. Entsprechend der Beschlusslage ist die Bebauungsplanänderung zum vereinfachten Verfahren vorbereitet worden. Das Plangebiet umfasst die gesamten dem Betrieb zur Verfügung stehenden Flächen. Anlass der Bebauungsplanänderung ist der Wunsch des Betriebes auf Erhöhung der zulässigen Baukörperhöhe in einem Teilbereich des Plangebietes. Vor dem Hintergrund, dass mittlerweile der Abstandserlass in der Fassung von 2007 mit der zugehörigen Abstandsliste Gültigkeit besitzt, soll die Gliederung des Plangebietes nun an die aktuell gültige Abstandsliste angepasst werden. Die Planänderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 10.01.2019, TOP 2 ö.S., und des Rates vom 19.02.2019, TOP 2 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

Entwurf der Planzeichnung

Entwurf der Begründung