Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die Gebühr je m³ abgefahrenen Klärschlamm beträgt ab dem 01.07.2019 25,05 €
2. Die Gebühr je m³ ausgepumpte/abgefahrene Inhaltsstoffe aus abflusslosen
Gruben beträgt ab dem 01.07.2019 7,70 €
3. Die Gebühr für jede Anfahrt mit dem Entsorgungsfahrzeug beträgt ab dem
01.07.2019 77,35 €.
Sachverhalt:
Zuletzt im Jahr 2003 wurden die Leistungen für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen und des Abwassers aus abflusslosen Gruben ausgeschrieben und der Auftrag ab dem 01.01.2004 an die Firma Ludger Möllers Saugwagenbetrieb in Dülmen vergeben. Auf der Basis des damaligen Auftrages wurden die seit dem 01.01.2004 unveränderten Gebühren kalkuliert.
Die Firma Agrar- und Umweltservice Möllers GmbH & Co. KG hat nunmehr den Vertrag nach 15 Jahren zum 30.06.2019 gekündigt. Daraufhin wurden die Leistungen im Wege der Preisabfrage neu ausgeschrieben.
Von den 7 Firmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden, hat 1 Firma direkt abgesagt, weil sie diese Leistungen nicht mehr durchführt, 4 Firmen haben Angebote eingereicht, 2 Firmen haben sich nicht gemeldet.
Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Bieterrangfolge:
Rang |
Firma |
Jahrespreis gem. Angebot ca. |
1 |
Agrar- und Umweltservice Möllers GmbH & Co. KG, Dülmen |
6.069,00 € |
2 |
H. Garvert GmbH & Co. KG, Borken |
6.454,80 € |
3 |
Winkelmann Entsorgung GmbH & Co. KG, Werne |
12.727,05 € |
4 |
Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG, Greven |
13.424,40 € |
Das wirtschaftlich günstigste Angebot hat somit wiederum die Firma Agrar- und Umweltservice Möllers GmbH & Co. KG abgegeben. Der Auftrag wurde erteilt.
Auf der Basis der Einzelpreise des Angebotes für die Anfahrpauschale je Anfahrt mit dem Entsorgungsfahrzeug, je m³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und je m³ Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben wurden die Gebühren für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben kalkuliert. Die Berechnung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt sind die neuen Gebühren entsprechend mit der 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 15. Dezember 2016 zu ändern.
Rainer Hein Marion Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Kalkulation