hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung des Beteiligungsverfahrens
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Osterwicker Straße“
umfasst, wird die Aufstellung der 2. Änderung beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 7,
Flurstücke 232 und 60 tlw.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit
§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwicker Straße“ und der
Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Wie in der o. g.
Sitzung beschlossen, ist ein Entwurf zur Bebauungsplanänderung erstellt worden.
Wesentlicher Inhalt ist die Verschiebung der Baugrenzen Richtung Süden.
Als Grundlage für
die Planänderung wurde eine Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit und eine
Artenschutzprüfung (Stufe I) durchgeführt. Diese sind als Anlage Bestandteil
der Begründung.
Es wird
vorgeschlagen, die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchzuführen. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange haben die
Möglichkeit, im Rahmen der Offenlage Stellung zu nehmen. Die direkten Nachbarn
sind über die Planung informiert. Für persönliche Rückfragen steht die
Verwaltung zur Verfügung.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Entwurf der
Planzeichnung
Entwurf der
Begründung
(Anlage: Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit und Artenschutzrechtliche Prüfung)