Sachverhalt:
Entsprechend des Beschlusses der o. g. Sitzung wurden mit dem Eigentümer des Supermarktgeländes umfangreiche Gespräche geführt. Neben den mangelhaften Anpflanzungen an dem Fußweg zum Richtengraben wurde auch die Beleuchtung des Werbepylons an der Zufahrt angesprochen. Sowohl Lidl als auch K&K haben sich einverstanden erklärt, dass dieser außerhalb der Geschäftszeiten (30 Minuten vorher und 30 Minuten danach) nicht beleuchtet ist. Im Einzelnen ist der Eigentümer bereit die nachfolgend aufgezählten Punkte in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.
(1)
Der
Bauherr verpflichtet sich entsprechend des Vertrages vom 27. Mai 2002 die in
der Anlage 2d (s. Anlage 2) dargestellten Fassadenbegrünungen vorzunehmen bzw.
zu ersetzen. An der Fassade zur Industriestraße werden hierzu mindestens zwei
Rankpflanzen entsprechend der dem Bauantrag beiliegenden Perspektive
angepflanzt. Die Pflanzflächen im Bereich des
Rad- und Fußweges zwischen der südöstlichen Fassade und der Lärmschutzwand sind
zu vergrößern und es ist für eine ausreichende Bewässerung zu sorgen. Die
eingegangenen Pflanzen sind zu ersetzen.
(2)
Die
Pflanzen werden nicht für die an der Fassade
angebrachten Werbeplakate beschnitten, ggfs. werden die Plakate versetzt oder
entfernt.
(3)
An
der Fassade des Leergutlagers werden keine Werbeträger angebracht. Zum
Parkplatz werden zwei Baumstandorte angelegt. Die Pflanzbeete sind in einer
ausreichenden Größe anzulegen (mindestens je 4 qm). Sie sind dauerhaft zu
unterhalten und zu pflegen. Sofern erforderlich, sind Pflanzen zu ersetzen.
(4)
Der
Bauherr verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die Beleuchtung des
Werbepylons an der Einfahrt auf den Parkplatz nur im Zeitraum 30 Minuten vor
bis 30 Minuten nach Geschäftsöffnung eingeschaltet ist.
(5)
Der
Bauherr verpflichtet sich die Betreiber der Märkte (zur Zeit K&K und Lidl)
auf die Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich der Werbeanlagen,
hinzuweisen (Vereinbarung 3 und 6).
In der o. g. Sitzung wurde zudem angesprochen, ob zusätzliche Lärmimmissionen von dem Leergutlager zu erwarten sind. Nach Angaben des Betreibers finden keine Änderungen in der An- und Ablieferung statt. Auch heute werde Leergut und Altpapier auf Paletten kurzzeitig außerhalb des Gebäudes gelagert und dann abgeholt. Zur Sitzung wird von Seiten der Umweltüberwachung der Bezirksregierung Münster (früher Staatliches Umweltamt) die Stellungnahme vorliegen. Sofern von dort keine neuen Erkenntnisse kommen, wird vorgeschlagen unter den o. g. Bedingungen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom
28. November 2006, TOP 5 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Perspektive