Betreff
Bauantrag auf Errichtung eines Leergutlagers am K+K Markt hier: Inhalte eines städtebaulichen Ergänzungsvertrages
Vorlage
FBPB/142/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB wird unter der Voraussetzung erteilt, dass der städtebauliche Vertrag, wie unten beschrieben, unterzeichnet wird.


Sachverhalt:

 

Entsprechend des Beschlusses der o. g. Sitzung wurden mit dem Eigentümer des Supermarktgeländes umfangreiche Gespräche geführt. Neben den mangelhaften Anpflanzungen an dem Fußweg zum Richtengraben wurde auch die Beleuchtung des Werbepylons an der Zufahrt angesprochen. Sowohl Lidl als auch K&K haben sich einverstanden erklärt, dass dieser außerhalb der Geschäftszeiten (30 Minuten vorher und 30 Minuten danach) nicht beleuchtet ist. Im Einzelnen ist der Eigentümer bereit die nachfolgend aufgezählten Punkte in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

 

(1)  Der Bauherr verpflichtet sich entsprechend des Vertrages vom 27. Mai 2002 die in der Anlage 2d (s. Anlage 2) dargestellten Fassadenbegrünungen vorzunehmen bzw. zu ersetzen. An der Fassade zur Industriestraße werden hierzu mindestens zwei Rankpflanzen entsprechend der dem Bauantrag beiliegenden Perspektive angepflanzt. Die Pflanzflächen im Bereich des Rad- und Fußweges zwischen der südöstlichen Fassade und der Lärmschutzwand sind zu vergrößern und es ist für eine ausreichende Bewässerung zu sorgen. Die eingegangenen Pflanzen sind zu ersetzen.

(2)  Die Pflanzen werden nicht für die an der Fassade angebrachten Werbeplakate beschnitten, ggfs. werden die Plakate versetzt oder entfernt.

(3)  An der Fassade des Leergutlagers werden keine Werbeträger angebracht. Zum Parkplatz werden zwei Baumstandorte angelegt. Die Pflanzbeete sind in einer ausreichenden Größe anzulegen (mindestens je 4 qm). Sie sind dauerhaft zu unterhalten und zu pflegen. Sofern erforderlich, sind Pflanzen zu ersetzen.

(4)  Der Bauherr verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die Beleuchtung des Werbepylons an der Einfahrt auf den Parkplatz nur im Zeitraum 30 Minuten vor bis 30 Minuten nach Geschäftsöffnung eingeschaltet ist.

(5)  Der Bauherr verpflichtet sich die Betreiber der Märkte (zur Zeit K&K und Lidl) auf die Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich der Werbeanlagen, hinzuweisen (Vereinbarung 3 und 6).

 

In der o. g. Sitzung wurde zudem angesprochen, ob zusätzliche Lärmimmissionen von dem Leergutlager zu erwarten sind. Nach Angaben des Betreibers finden keine Änderungen in der An- und Ablieferung statt. Auch heute werde Leergut und Altpapier auf Paletten kurzzeitig außerhalb des Gebäudes gelagert und dann abgeholt. Zur Sitzung wird von Seiten der Umweltüberwachung der Bezirksregierung Münster (früher Staatliches Umweltamt) die Stellungnahme vorliegen. Sofern von dort keine neuen Erkenntnisse kommen, wird vorgeschlagen unter den o. g. Bedingungen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

i. A.                                         i. A.

 

 

 

Michaela Besecke               Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom

                   28. November 2006, TOP 5 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Perspektive