Betreff
Neukalkulation des Kostenersatzes für Grundstücksanschlüsse
Vorlage
AB/0241/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Einheitssatz für die Herstellung einer Grundstücksanschlussleitung beträgt ab dem 01.07.2019:

 

1. für einen Vollanschluss im Freigefälle                                                           3.588,00 €

2. für einen Teilanschluss im Freigefälle mit Schmutzwasser                        1.907,00 €

3. für einen Teilanschluss im Freigefälle mit Regenwasser               1.681,00 €

4. für einen Druckrohranschluss im Druckentwässerungssystem      554,00 €.


Sachverhalt:

 

Die Kostenersätze für Grundstücksanschlussleitungen wurden zuletzt 2015 neu kalkuliert, in der 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 21. Mai 2015 festgesetzt und in die Neufassung „Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-beiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 15. Dezember 2016“ übernommen.

 

Es stellte sich jedoch in den letzten Jahren immer mehr heraus, dass dieser Kostenersatz nicht kostendeckend ist, insbesondere aufgrund der relativ teuren Herstellung von Mischwasseranschlüssen im Stadtgebiet zur Erschließung von Baulücken.

 

Die vorliegende Kalkulation berücksichtigt vergangene und zukünftige Baugebiete sowie die Baulückenerschließungen der letzten fünf Jahre. Sie ist insofern breit angelegt und ermöglicht die Aussage über die Durchschnittskosten einer Grundstücksanschlussleitung im vergangenen Zeitraum und für die Zukunft auf der Grundlage konkreter Zahlen.

 

Im Ergebnis erhöht sich der Grundstücksanschlussersatz für einen Vollanschluss von 2.926,00 € auf 3.588,00 €. Dieser Preis für einen Vollanschluss ist entsprechend der differenziert ausgewiesenen Kosten für Regenwasser- und Schmutzwasseranschlüsse prozentual aufzuteilen mit dem Ergebnis, dass der Grundstücksanschlussersatz für einen Schmutzwasseranschluss mit 1.907,00 € und der Grundstücksanschlussersatz für einen Regenwasseranschluss mit 1.681,00 € zu veranschlagen ist. Die Systematik dieser Berechnung orientiert sich daran, dass dem Grundstückseigentümer egal sein kann, ob er durch einen Mischwasseranschluss oder durch einen Regenwasser- und Schmutzwasseranschluss sein Abwasser vom Grundstück ableiten kann. Er wird somit durch die Bereitstellung von Schmutz- und Regenwasseranschlüssen anstatt durch nur einen Mischwasseranschluss finanziell nicht schlechter gestellt.

In der Vergangenheit ist es jedoch nicht vorgekommen, dass lediglich ein Anschluss mit nur Regenwasser oder Schmutzwasser herzustellen war. Bisher waren nur „Vollanschlüsse“ herzustellen.

 

Eine erneute Kalkulation der Druckrohranschlüsse konnte nicht erfolgen, da in den letzten 5 Jahren lediglich 1 neuer Druckrohranschluss verlegt wurde und dieser nicht repräsentativ zur Ermittlung neuer Durchschnittskosten erscheint. Insofern bleibt es bei den seinerzeit kalkulierten und überdies sehr geringen Durchschnittskosten.

 

Es wird empfohlen, im nachfolgenden Tagesordnungspunkt die neu kalkulierten Kostenersätze über die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 15. Dezember 2016 zu ändern.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                  Marion Dirks

Betriebsleiter                                                 Bürgermeisterin


Anlagen:

 

 

Kalkulation