Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde mitgeteilt, dass die
Nachfrage nach Kindergartenplätzen für das kommende Kindergartenjahr nur unter
größten Anstrengungen und durch das Angebot des Vereins Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe e.V. zur Bildung von temporären Zusatzgruppen gedeckt werden
kann. Mittlerweile ist der Kindergartenbedarfsplan 2019/2020 vom Kreis Coesfeld
beschlossen worden. Dabei gab es nur eine geringfügige Änderung bzw. Anhebung
bezüglich der Summe der Plätze im U-3-Bereich. Diese Anpassung wurde
erforderlich, da schon jetzt einige Platzanfragen für Kinder vorliegen, die zum
01.08.2019 zwar noch keinen Rechtsanspruch auf einen Platz haben, jedoch im
Laufe des Kindergartenjahres einen Rechtsanspruch erwerben werden, wenn auch
mitunter nur für einige wenige Monate, da sie das erste Lebensjahr vollenden.
Somit ergibt sich folgendes Bild bezogen auf die Bevölkerungs- und Platzentwicklung:
(Zur besseren Lesbarkeit der
Grafik wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem
verwiesen)
Diese leichte Anpassung im Kindergartenbedarfsplan ändert nicht die
bisherige Grundaussage zur Planung. Insgesamt werden wir im kommenden
Kindergartenjahr 489 Plätze vorhalten (gegenüber 419 für das laufende Jahr). Es
entspricht damit einer Steigerung des Gruppenangebotes von insgesamt 24 auf
28,9 Gruppen in den 9 Kindertageseinrichtungen in Billerbeck. Die Aufteilung
auf die einzelnen KiTas kann der folgenden Grafik entnommen werden:
(Zur besseren
Lesbarkeit der Grafik wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage im
Ratsinformationssystem verwiesen)
Eine Grundlage für die Kindergartenbedarfsplanung ist die Anmeldequote.
Sie stellt dabei die Relation zwischen den Kindern einer Altersgruppe und den
Anmeldungen von Kindern aus dieser Altersgruppe dar. Sie sagt also aus, welcher
Anteil der Kinder dieser Altersgruppe für einen Platz in einer KiTa angemeldet
wurde. Die Zugehörigkeit zu einer Altersgruppe ist dabei nicht die Geburt in
einem Kalenderjahr. Der Altersgruppe U3 für das Kindergartenjahr 2019 / 2020
zugehörig sind die Kinder mit dem Geburtsdatum 02.11.2016 bis 01.11.2019. Der
Altersgruppe Ü3 zugehörig sind die Kinder mit dem Geburtsdatum 01.10.2013 bis
01.11.2016.
Die Anmeldequote für das Kiga-Jahr 2019 / 2020 beträgt:
Hieraus ist nochmals erkennbar, warum die Kindergartenbedarfsplanung für
das kommende Jahr so extrem schwierig war und für zukünftige Jahre wohl auch
schwierig bleiben wird. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anmeldequote der 1-jährigen
um 10,5 % auf 44,81% gestiegen. Umgerechnet entspricht dieses einer Steigerung
der Kinderzahlen von 102 auf 135 Kinder.
Die durchschnittliche Anmeldequote im Kreisjugendamtsbezirk bei den
1-jährigen beträgt „nur“ 47,15 % und wäre perspektivisch somit noch nicht
besorgniserregend, da wir in Billerbeck dem Kreisdurchschnitt weitgehend
entsprechen. Eine direkte Nachbargemeinde hat in diesem Bereich jedoch schon
eine Quote von 61,30 %. Es ist also davon auszugehen, dass auch das
Nachfrageverhalten in Billerbeck sich zukünftig noch deutlich erhöhen wird.
Eine gleiche Schlussfolgerung ergibt die Betrachtung der Anmeldequote
für den gesamten U-3-Bereich. Hier beträgt die Quote für Billerbeck insgesamt
47,56 % im Vergleich zum Kreisjugendamtsbezirk 48,06 % (Nachbargemeinde = 59,77
%).
Bezüglich der weiteren Kindergartenjahre ist eine sichere Planung nicht
möglich. Es ist jedoch als wahrscheinlich zu betrachten, dass immer mehr Kinder
im Bereich der U-3-Betreuung einen Kindergartenplatz nachfragen werden, sich
die Anmeldequoten also noch erhöhen werden. Diese Erkenntnis ergibt sich aus
der Entwicklung der letzten Jahre.
Weiterhin zu berücksichtigen wäre, ob die Geburtenwahrscheinlichkeit
gemessen an den Erkenntnissen der letzten Jahre weiterhin ansteigen wird.
Bezüglich der kommenden ca. 5 Jahre kann dieses noch angenommen werden.
Maßgeblich für diese Entwicklung kann die Einführung eines Rechtsanspruches auf
einen Platz in der Kinderbetreuung haben oder auch mit dem Elterngeld in
Zusammenhang stehen. Ob diese Entwicklung jedoch bleibt, ist fraglich.
Die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen wird darüber hinaus auch
beeinflusst durch die Entwicklung der weiblichen Bevölkerung im gebärfähigen
Alter, der Verfügbarkeit von Wohnraum in Billerbeck, der Ausweisung von
Baugebieten und natürlich auch durch die Rahmenbedingungen für Familien in
Bezug auf Arbeitsplätze und der Frauenerwerbsquote. Die aufgeführten Parameter
sind für die Entwicklung der Betreuungsplätze sicherlich nicht abschließend.
Ebenso bleibt abzuwarten, ob die obengenannten 135 Kinder ein
„Ausreißer“ sind, oder ob sich weiterhin solch hohe Geburtenzahlen ergeben.
Nach der durchschnittlichen Entwicklung in den letzten Jahren könnten sich die
Geburtenzahlen wieder auf ein Niveau von 100 bis 105 Kinder bewegen, wovon bei
der nachfolgenden Entwicklungsprognose auch zunächst ausgegangen wird. Danach
sieht die Bevölkerungsentwicklung für die kommenden Jahre nach einer ersten
Einschätzung wie folgt aus:
(Zur besseren
Lesbarkeit der Grafik wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage im
Ratsinformationssystem verwiesen)
Auf der Grundlage dieser leicht ansteigenden Entwicklung der
Bevölkerungszahlen wird sich damit auch nochmals ein Anstieg bei den Nachfragen
nach Kindergartenplätzen ergeben.
(Zur besseren
Lesbarkeit der Grafik wird auf die farbliche Version der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem
verwiesen)
Da sich die erhöhte Nachfrage weiterhin hauptsächlich auf die
U-3-Gruppen erstrecken wird (also hauptsächlich nur 10 Kinder pro Gruppe
gegenüber einer Gruppenstärke von 20 – 25 Kindern im Ü-3-Bereich), wird aktuell
davon ausgegangen, dass in den kommenden Jahren weitere 6 bis 7 neue Gruppen
erforderlich sein werden. Diese zusätzlichen Bedarfe werden dabei nicht erst
langfristig notwendig, sondern wahrscheinlich schon sehr kurzfristig.
Im Auftrag
Martin Struffert Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin