Betreff
Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung in der Stadt Billerbeck
Vorlage
AB/0245/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2018 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von insgesamt 5.533,19 € wird in die Kalkulation für die Wirtschaftsjahre 2020/2021 eingestellt.


Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Der anliegenden Nachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2018 ist zu entnehmen, dass eine Überdeckung hinsichtlich des Anteils für Niederschlagswasser zu verzeichnen ist, der jedoch eine Unterdeckung bei der Schmutzwassergebühr gegenübersteht.

 

Insgesamt ergibt sich jedoch eine Überdeckung, die sich wie folgt zusammensetzt:

 

Überdeckung Niederschlagswassergebühr                               32.822,75 €

Unterdeckung Schmutzwassergebühr                                        27.289,56 €

Verbleibende Überdeckung                                                            5.533,19 €

 

Kostenunterdeckungen müssen, Kostenüberdeckungen sollen innerhalb der Vierjahresfrist ausgeglichen werden.

 

Es wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zum handelsrechtlichen Abschluss, ausgewiesen durch die Gewinn- und Verlustrechnung 2018 die Berücksichtigung der Auflösung von Baukostenzuschüssen in der Gebührenkalkulation nicht möglich ist. Weiterhin werden Hausanschlusskosten, die Erstattung von Hausanschlusskosten sowie die Kleineinleiterabgabe und die Erlöse aus Kleineinleiterabgaben nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt.

 

Auch die Abgänge von Restbuchwerden aus Anlagenabgängen, periodenfremde Aufwendungen und Erträge sowie Einzelwertberichtigungen zu Forderungen bleiben in der Nachkalkulation nach KAG unberücksichtigt.

 

 

 

Rainer Hein                                                              Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin


Anlagen:

 

 

Nachkalkulation 2018