hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
1.
Die
Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen, der Anregung der
Unteren Bodenschutzbehörde wird nicht gefolgt.
2.
Die
Hinweise der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Unitymedia NRW GmbH und des
Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
werden zur Kenntnis genommen.
3.
Den
Anregungen von Straßen.NRW und der Westnetz GmbH wird gefolgt.
4.
Der
Anregung der IHK wird nicht gefolgt.
5.
Es wird
beschlossen, den Bebauungsplan „Buschenkamp“ aufzustellen. Der Planbereich
liegt westlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck und umfasst in der Gemarkung
Billerbeck-Stadt, Flur 6, Teile der Flurstücke 527, 708 und 795.
6.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes „Buschenkamp“ mit dem Entwurf der Begründung mit
Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
gebilligt.
7.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes „Buschenkamp“ und die Begründung mit den Anhängen
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die
Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Entsprechend der
Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für den Bebauungsplan „Buschenkamp“
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der
Nachbargemeinen durchgeführt.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach 14-tägigem Aushang der Planung am 21.
November 2018 statt. Es waren fast 80 Personen anwesend, vor allem
Bauinteressierte haben den Termin genutzt um sich zu informieren. Die
Niederschrift ist beigefügt. Konkrete Anregungen oder Bedenken wurden nicht
vorgetragen.
Von Seiten der
Träger öffentlicher Belange sind keine Bedenken gegen die Planung erhoben
worden. Die Aufstellung der eingegangenen Anregungen mit den
verwaltungsseitigen Stellungnahmen wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge
gemacht. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss zu
fassen und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel soll die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt
werden.
Einige
aktualisierte Planungsdetails werden in der Sitzung vorgestellt.
Bezüglich der
konkreten Nachfrage nach Interessenten für Wohnprojekte oder gemeinschaftlichem
Bauen hat sich eine Interessentengruppe gebildet, die an der Umsetzung einer
gemeinsamen Reihenhausbebauung arbeitet. Der Prozess wird von der Verwaltung
positiv begleitet. Konkrete Auswirkungen auf Festsetzungen im Bebauungsplan
ergeben sich dadurch nicht. Das Grundstück neben dem Spielplatz soll weiterhin
als Platzhalter für weitere Initiativen oder alternative Bebauungsmöglichkeiten
freigehalten werden. Der Bebauungsplan
lässt hier relativ viel Spielraum zu. So ist hier keine Beschränkung der
Wohneinheiten festgesetzt und das Baufeld sehr großzügig gelegt. Die
Baukörperhöhe ist jedoch den benachbarten Grundstücken angepasst (zwei
Vollgeschosse). Alternativ könnte das Grundstück bei Bedarf auch in drei
Einzelhausgrundstücke geteilt werden. Eine Festlegung der Nutzung ist daher zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht erforderlich.
Die verschiedenen
vorliegenden Untersuchungen zum Wohnraumbedarf sollen vor der konkreten Vergabe
weiterer Grundstücke aufgearbeitet werden. Das Baugebiet lässt verschiedene
Optionen zu, die unter dem Aspekt der langen Liste für Interessenten für die
Eigennutzung (zurzeit 246) betrachtet werden sollen. Da die
Erschließungsarbeiten relativ lange dauern, soll das Bebauungsplanverfahren zu
Ende gebracht werden, um die Ausschreibung im Herbst durchführen zu können.
Die konkrete
Vergabe der Grundstücke ist erst im nächsten Jahr vorgesehen, so dass ausreichend
Zeit zur Beratung vorhanden ist.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 09.10.2018, TOP 5 ö.S., sowie des Rates vom 11.10.2018, TOP 17 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
·
Niederschrift
der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
·
Stellungnahmen
gem. § 4 Abs. 1 BauGB
·
Entwurf
des Bebauungsplanes „Buschenkamp“
·
Entwurf
Begründung mit Umweltbericht und weiteren Anlagen