Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet II “Nordteil” aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
2. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet II “Nordteil” als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung, dem Text und der Begründung hierzu.
3. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet II “Nordteil” beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
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Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung des EAG Bau vom 24. Juni 2004 (BGBl I S. 1359) in der
zur Zeit geltenden Fassung
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Die Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung
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Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV
NRW 232) in der zur Zeit geltenden Fassung.
Sachverhalt:
Entsprechend des v. g. Ratsbeschlusses erfolgte in dem Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet “Nordteil” die Offenlegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 2. Januar 2007 bis einschließlich zum 1. Februar 2007.
Weder von öffentlicher noch von privater Seite sind Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet “Nordteil” als Satzung zu beschließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin