hier: Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Abstimmung mit den
benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 29.05.2018 beschlossen, mit der 79.
Änderung des Flächennutzungsplanes Konzentrationszonen für die
Windenergienutzung auszuweisen.
Im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wird die Planung auch mit den benachbarten Gemeinden abgestimmt.
Die kompletten
Planunterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Nottuln einzusehen
(Startseite/Leben in Nottuln/Planen, Bauen Wohnen/aktuelle Bauleitplanverfahren):
http://www.nottuln.de/leben-in-nottuln/planen-bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren.html
Die 79.
Änderung umfasst das gesamte Gemeindegebiet Nottulns. Die Gemeinde führt aus,
dass es Planungsziel sei, die Nutzung der Windenergie im Gemeindegebiet räumlich
zu steuern. Hierfür sollen die nachfolgenden Konzentrationszonen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden.
Die Konzentrationszonen sind: „Konzentrationszone 1“ im nordwestlichen
Stadtgebiet angrenzend an die Stadtgrenze Billerbecks, „Konzentrationszone 2“
südlich der Ortslage von Nottuln an der A 43 und die „Konzentrationszone 3“ im
östlichen Stadtgebiet von Nottuln südöstlich von Schapdetten. In den
Konzentrationszonen 1 und 2 gibt es heute einige Windkraftanlagen, da sie
bereits in der bisherigen Darstellung des Flächennutzungsplanes enthalten
sind.
Die
Ausweisung dieser Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35
Abs. 3 Satz 3 BauGB hat zur Folge, dass die Errichtung von Windenergieanlagen
gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (privilegierte Nutzung der Windenergie) im
gesamten Gemeindegebiet Nottulns außerhalb der ausgewiesenen
Konzentrationszonen ausgeschlossen werden (Ausschlusswirkung der 79. Änderung
des Flächennutzungsplanes).
Die Beteiligungsfrist
endet am 08.05.2019. Aufgrund der Sitzungstermine hat die Gemeinde Nottuln
Billerbeck die Möglichkeit gegeben, die Stellungnahme später abzugeben.
Durch die 35.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck ist angrenzend an die
geplante Zone 1 die Konzentrationszone „Osthellermark“ dargestellt. Hier wurden
bisher drei Windkraftanlagen errichtet. Auf Nottulner Seite stehen zwei relativ
kleine Anlagen.
Auf Billerbecker
Seite sind angrenzend keine Planungen vorgesehen (z. B.
Wohngebietsausweisungen), die durch die Planung der Konzentrationszonen
unmöglich gemacht würden. Auch sonstige Planvorstellungen werden nach
Auffassung der Verwaltung nicht durch die Planung gefährdet. Es sind dort keine
für die städtebauliche Entwicklung erforderlichen Flächen für Erholungs- und Freizeiteinrichtungen
vorgesehen. Nach der Rechtsprechung ist der allgemeine Wunsch nach Erhalt des
freien Landschaftsbildes kein Gegenstand der Abstimmung. So wäre es nicht
ausreichend, auf die allgemeinen negativen Folgen einer Beeinträchtigung der
Landschaft für den Fremdenverkehr und den Erholungswert durch die
Windkraftanlagen hinzuweisen.
Durch die Planung
sind Belange des Denkmalschutzes (Bodendenkmal Landwehr) betroffen. Auf diese
wird in der Stellungnahme hingewiesen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, keine Bedenken gegen die Planung zu erheben.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Rainer
Hein Marion
Dirks
Sachbearbeiterin stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen (Nur im Ratsinfosystem):
79. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln
35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck