Betreff
79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln- Konzentrationszonen für die Windenergie
hier: Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Abstimmung mit den
benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FBPB/1438/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 29.05.2018 beschlossen, mit der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes Konzentrationszonen für die Windenergienutzung auszuweisen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Planung auch mit den benachbarten Gemeinden abgestimmt.

 

Die kompletten Planunterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Nottuln einzusehen (Startseite/Leben in Nottuln/Planen, Bauen Wohnen/aktuelle Bauleitplanverfahren):

http://www.nottuln.de/leben-in-nottuln/planen-bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren.html

 

Die 79. Änderung umfasst das gesamte Gemeindegebiet Nottulns. Die Gemeinde führt aus, dass es Planungsziel sei, die Nutzung der Windenergie im Gemeindegebiet räumlich zu steuern. Hierfür sollen die nachfolgenden Konzentrationszonen für  die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Die Konzentrationszonen sind: „Konzentrationszone 1“ im nordwestlichen Stadtgebiet angrenzend an die Stadtgrenze Billerbecks, „Konzentrationszone 2“ südlich der Ortslage von Nottuln an der A 43 und die „Konzentrationszone 3“ im östlichen Stadtgebiet von Nottuln südöstlich von Schapdetten. In den Konzentrationszonen 1 und 2 gibt es heute einige Windkraftanlagen, da sie bereits in der bisherigen Darstellung des Flächennutzungsplanes enthalten sind. 

 

Die Ausweisung dieser Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat zur Folge, dass die Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (privilegierte Nutzung der Windenergie) im gesamten Gemeindegebiet Nottulns außerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen ausgeschlossen werden (Ausschlusswirkung der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes).

 

Die Beteiligungsfrist endet am 08.05.2019. Aufgrund der Sitzungstermine hat die Gemeinde Nottuln Billerbeck die Möglichkeit gegeben, die Stellungnahme später abzugeben.

 

Durch die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck ist angrenzend an die geplante Zone 1 die Konzentrationszone „Osthellermark“ dargestellt. Hier wurden bisher drei Windkraftanlagen errichtet. Auf Nottulner Seite stehen zwei relativ kleine Anlagen.

Auf Billerbecker Seite sind angrenzend keine Planungen vorgesehen (z. B. Wohngebietsausweisungen), die durch die Planung der Konzentrationszonen unmöglich gemacht würden. Auch sonstige Planvorstellungen werden nach Auffassung der Verwaltung nicht durch die Planung gefährdet. Es sind dort keine für die städtebauliche Entwicklung erforderlichen Flächen für Erholungs- und Freizeiteinrichtungen vorgesehen. Nach der Rechtsprechung ist der allgemeine Wunsch nach Erhalt des freien Landschaftsbildes kein Gegenstand der Abstimmung. So wäre es nicht ausreichend, auf die allgemeinen negativen Folgen einer Beeinträchtigung der Landschaft für den Fremdenverkehr und den Erholungswert durch die Windkraftanlagen hinzuweisen.

 

Durch die Planung sind Belange des Denkmalschutzes (Bodendenkmal Landwehr) betroffen. Auf diese wird in der Stellungnahme hingewiesen.  

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, keine Bedenken gegen die Planung zu erheben.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

Michaela Besecke                           Rainer Hein                                      Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             stellv. Fachbereichsleiter               Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen (Nur im Ratsinfosystem):

79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln

35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck