Betreff
Weiteres Vorgehen zur Schaffung neuer Abschiedsräume
Vorlage
FBZD/0470/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Kommunal Agentur NRW wird beauftragt ein Kurzgutachten zu erstellen, in dem die Möglichkeiten der Beschaffungswege dargestellt werden. Die Kosten für das Gutachten werden sich laut Angebot auf 5.652,50 € belaufen. Anschließend wird das Kurzgutachten im Ausschuss vorgestellt.


Sachverhalt:

 

In der vergangenen Sitzung wurde beschlossen, dass der Bau von zeitgemäßen Abschiedsräumen einschl. Kühlung an geeigneter Stelle, vorrangig als private Investition angestrebt werden soll.

 

Zu dieser Aufgabenstellung wurde Kontakt mit der Kommunal Agentur NRW aufgenommen. Die Kommunal Agentur NRW hat bereits eine Vielzahl komplexer EU-weiter und nationaler Vergabeverfahren aus verschiedenen Bereichen begleitet. Sie arbeitet als Tochter der Kommunal-Stiftung NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW im Interesse kommunaler Auftraggeber.

 

Die Kommunal Agentur NRW empfiehlt zunächst ein Kurzgutachten zu erstellen, in dem die verschiedenen Möglichkeiten zur Realisierung des Projektes aufgezeigt werden. Für dieses Kurzgutachten werden laut Angebot 5.652,50 € veranschlagt. Im Anschluss wird  dann durch die Kommunal Agentur NRW das ausgewählte Verfahren bei der Umsetzung begleitet.

 

Die Errichtung von Abschiedsräumen kann in Form einer Dienstleistungskonzession erfolgen. Hier handelt es sich um entgeltliche Verträge, die der Konzessionsgeber (Stadt Billerbeck) mit einem Unternehmen schließt und dieses Unternehmen mit der Erbringung und der Verwaltung von Dienstleistungen betraut. Da die Stadt Billerbeck mit ihrem Vorhaben unter dem EU-Schwellenwert (5.548.000 Mio. €) liegt, ist sie bei der Ausgestaltung des Verfahrens nicht an die EU-Vorgaben gebunden. Von der Kommunal Agentur NRW wird vorgeschlagen dennoch ein transparentes Verfahren durchzuführen, dass die Vergabe der gewünschten Leistung im Wettbewerb ermöglicht. Es bietet sich daher eine  Vorgehensweise an, die sich an die EU-Vorgaben anlehnt, sie aber nicht implementiert.

 

Die Kommunal Agentur NRW bietet auf Wunsch ein zweistufiges Verfahren an. In der ersten Stufe wird ein unbegrenzter Teilnehmerkreis zur Interessenbekundung aufgefordert. Anhand von Referenzen wird hier die Eignung der Bewerber geprüft. Die Bewerber geben in der zweiten Stufe Initialangebote ab. In der Regel finden dann ein oder mehrere Verhandlungsrunden statt. Nach diesen Verhandlungen werden die Bewerber dann aufgefordert letztmalig ein verbindliches Angebot abzugeben. Hieraus wird dann der am besten geeignete Vertragspartner ausgewählt.

 

Eine weitere Variante für das Verfahren ist das Betriebsführungsmodell. Bei diesem Modell handelt es sich um einen klassischen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Vergabeordnung. Wird hier ein Schwellenwert von 221.000 € netto überschritten, ist eine EU-weite Ausschreibung erforderlich. Bei dieser Variante (Ausschreibung der Betriebsführung) bietet sich auch ein zweistufiges Vergabeverfahren, also ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, an.

 

Die Dritte Variante ist das Betreibermodell. Dieses Modell wird auf Projekte angewendet, bei denen ein privates Unternehmen nahezu vollständig die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen bekommt. Auch hier bietet sich ein zweistufiges Vergabeverfahren an.

 

Aufgrund verschiedener Möglichkeiten zur Begleitung des Verfahrens ergeben sich unterschiedliche Verfahrensabläufe. Folglich kann nur ein Überblick und eine Kostenschätzung über die verschiedenen Varianten gegeben werden. Die Kosten der einzelnen Varianten belaufen sich auf ca. 22.000,00 €. Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von ca. 27.000,00 € für die Beschaffung eines Investors.

 

Die weiteren Ausführungen zu den o.g. Modellen und zum Verfahren der Kommunal Agentur NRW können der beigefügten Anlage entnommen werden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die Kommunal Agentur NRW mit der Erstellung eines Kurzgutachtens zu beauftragen. Anschließend kann festgelegt werden, in welchem Verfahren  geeignete Investoren gefunden werden können. Dieses Verfahren wird dann von der Kommunal Agentur NRW begleitet.

 

 

 

i.A.                                                      i.A.

 

 

Sandra Niemann                             Hubertus Messing                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:     

   

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Angebot der Kommunal Agentur NRW vom 2. April 2019 (nur im Ratsinfosystem)