Sachverhalt:
Die von der
Familien-Partei an den Rat der Stadt Billerbeck gerichtete Anregung wurde
bereits in einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal. Und
Feuerwehrangelegenheiten vorgestellt. Die Anregung beinhaltet die Errichtung
einer Gedenkstätte für die auf den Wiesen- und Baumgräbern beigesetzten
Verstorbenen. Hierdurch soll den Angehörigen der Verstorbenen die Möglichkeit
gegeben werden Blumen und Kerzen abstellen zu können. Aufgrund der
Friedhofsatzung der Stadt Billerbeck ist das Ablegen von Gegenständen auf den
Wiesen- und Baumgräbern nicht erlaubt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Frau Kuhle,
als Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal aus Kassel, kurz
auf die Möglichkeiten zur Errichtung von Gedenkstätten eingehen. Auch zu den Kosten
wird Frau Kuhle in Ihrer Präsentation etwas sagen.
Auf dem Neuen Friedhof könnte eine solche
Ablagemöglichkeit in der Nähe des bestehenden Denkmals für vorgeburtlich
verstorbene Kinder (1.) oder im weiteren Bereich der Hecke in Höhe der
Baumgräber (2.) errichtet werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit einen der
Bereits angelegten Brunnenplätze (3.) für eine Ablagemöglichkeit zu nutzen (siehe
Skizze).
In der vergangenen Sitzung wurde zusätzlich
angesprochen, dass eine solche Möglichkeit zum Ablegen von Blumen und Kerzen
auch auf dem Alten Friedhof geschaffen werden sollte, damit man der Grundidee
auf beiden Friedhöfen gerecht wird. Auf dem Alten Friedhof sollte die Planung
im Rahmen der weiteren Schaffung von pflegefreien Gräbern berücksichtigt
werden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen eine
entsprechende Gedenkstätte zu errichten. Als möglichen Bereich für die
Realisierung favorisiert die Verwaltung den Bereich in Höhe der Baumgräber.
Hier würde man aus der Hecke an einer Stelle einen Bereich
herausarbeiten/öffnen und eine Pflasterfläche herstellen. Auf dieser
Pflasterfläche kann dann die Gedenkstätte aufgestellt werden. Von diesem
Bereich aus hat man einen guten Blick auf alle Wiesen- und Baumgräber.
i.A. i.A.
Sandra Niemann Hubertus Messing Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Anregung nach § 24 GO vom 19.01.2017