hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur erneuten Offenlage
1. Den Anregungen des Kreises Coesfeld wird nicht gefolgt.
2. Den Anregungen der LWL-Denkmalpflege- wird teilweise gefolgt.
3. Die Stellungnahmen der LWL-Archäologie-, der Thyssengas, der Bundeswehr und der Telekom werden zur Kenntnis genommen.
4. Der Anregung, das Grundstück der heutigen Feuerwehr in das Gebiet I zu nehmen, wird gefolgt und dahingehend erweitert, dass der Bereich beidseitig der Straße komplett in das Gebiet I aufgenommen wird.
5. Die Änderungsvorschläge zur Ausführung von Carports und Werbeanlagen werden aufgenommen.
6. Es wird beschlossen, den Geltungsbereich für die Satzung nach § 89 Abs. 1 BauO NRW zu ändern. Der Geltungsbereich wird im Osten durch Herausnahme der Park- und Verkehrsanlagen südlich und östlich des Rathauses und einem Gebäudeteil des Gebäudes Kurze Straße 2 verkleinert.
Er
umfasst den in § 1 der Satzung beschriebenen und dargestellten räumlichen
Geltungsbereich.
7. Das Gestaltungsprogramm (bestehend aus Gestaltungssatzung und Gestaltungshandbuch) wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben.
8. Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in den v. g. Sitzungen wurde die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
vom 6. März 2019 bis zum 5. April 2019 (einschließlich) durchgeführt. Parallel
fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 aufgelistet.
Die Aufstellung mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen wird zur
Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.
Im Zusammenhang
mit konkreten Bauvorhaben wurden zudem die Praxistauglichkeit und die
Angemessenheit der Festsetzungen geprüft. Dabei hat sich weiterer
Änderungsbedarf ergeben. So sind im Vierten Kapitel zur Klarstellung noch
Ausführungen zu Carports aufgenommen worden und im Fünften Kapitel Ergänzungen
zur Ausführung von Werbeanlagen. Alle geänderten Teile sind rot dargestellt.
Aufgrund der
gerade erfolgenden Umbauarbeiten zwischen Rathaus und Edeka wird zudem
vorgeschlagen die Parkplatzanlagen, den eingeschossigen Flachdachanbau für
Rossmann und den Platz zwischen den Märkten aus der Gestaltungssatzung
auszunehmen. Die Verkehrsanlagen sind nicht baulich geprägt bzw. bebaubar.
Außerdem ist auch der Bereich des Edeka nicht in der Gestaltungssatzung
enthalten. Eine unterschiedliche Einordnung dieser neu gestalteten Bereiche,
die eine zusammenhängende Nahversorgungseinrichtung bilden, wäre nicht
nachvollziehbar.
Das
Gestaltungshandbuch als Begründung zur Satzung wird zurzeit noch angepasst.
Aufgrund der zahlreichen Pläne, die ausgetauscht werden müssen, wird dies
voraussichtlich bis zur Ratssitzung dauern.
Aufgrund der
Änderungen ist eine erneute Offenlage notwendig, welche sich jedoch auf den zu
ändernden Teil beschränkt und auf zwei Wochen verkürzt werden soll.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Reiner Hein Marion Dirks
Sachbearbeiterin stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und
Bauausschusses vom 07.02.2019, TOP 1 ö.S., und des Rates vom 19.02.2019, TOP 3
ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
Abwägungstabelle
Entwurf der Gestaltungssatzung (Änderungen sind rot)