Betreff
Antrag der CDU Fraktion vom 19.06.2017
hier: Anerkennung der Stadt Billerbeck als staatlich anerkannter Luftkurort gem. § 11 (Kurortegesetz NRW) duch die Bezirksregierung Münster
Vorlage
FBZD/0473/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Aufgrund fehlender Infrastruktur, den damit verbundenen Aufwendungen und den enorm hohen Anstrengungen durch die Beantragung des Kurorte-Prädikates (staatlich anerkannter Luftkurort) wird das Vorhaben nicht weiter verfolgt.


Sachverhalt:

 

Der HFA der Stadt Billerbeck mit Sitzung vom 30.08.2018 und der Rat der Stadt Billerbeck mit Sitzung vom 11.10.2018 haben den beigefügten Antrag der CDU Fraktion zur Anerkennung der Stadt Billerbeck als staatlich anerkannter Luftkurort vom 19.06.2017 vertagt. Gewünscht waren erläuternde Ausführungen zur Höhe möglicher Fördermittel und zu notwendigen Investitionen, ggf. auch eine Kosten-Nutzen-Analyse.

Die Voraussetzungen, die ein möglicher Luftkurort zu erfüllen hat, sind mit der Sitzungsvorlage zum 28.11.2017 aufgeführt worden. Angehängt ist noch einmal das Kurortegesetz mit rot markierten Voraussetzungen, welche zwingend erfüllt werden müssen. Die Gemeinde Hilchenbach am Rothaarsteig ist nach knapp einem Jahr jüngster Luftkurort in NRW. Nach Rücksprache mit der Verantwortlichen Frau Ehrler, seien für die Basisarbeiten folgende Kosten entstanden:

1. Messungen Verkehrsdichte: Über das Ordnungsamt mit eigenen Geräten. Grenzwerte sind leider nicht bekannt.

2. Luftmessung: Gutachten über Firma InfrServ GmbH & Co. Gendorf KG, Kosten ca. 8.000 EUR. Alternativ auf Anfrage beim Deutschen Wetterdienst: Ca. 10.000 EUR.

3. Verwaltungsgebühren bei der Bezirksregierung: Ca. 1.000 EUR

4. Kosten für die Ausstattung des Kurgebietes in Höhe von ca. 100.000 EUR (ohne Personalkosten). Hieran orientierten sich auch die Fördergelder. In 2019 erhält Hilchenbad für die Instandhaltung und den weiteren Ausbau 40.000 EUR.

 

Besonders problematisch bei der Begründung des Antrages anhand der in § 11 KOG festgelegten Voraussetzungen in Hilchenbad sei die Ausweisung und entsprechender Schutz des Kurgebietes (gesundheitsstörende Emissionen durch Verkehrsmittel und Schließung gewerbliche Betriebe, keine weiteren Gewerbegebietsflächen, Verkehrsberuhigung) gewesen. Die Begründung wurde uns freundlicherweise mit der Bitte um absolut vertrauliche Behandlung zur Verfügung gestellt und wird in der Sitzung erläutert. Ferner angehängt ist der entsprechende Auszug aus dem Masterplan Baumberge 2026. Der vollständige Ergebnisbericht liegt zum Herunterladen auf https://www.leader-baumberge.de/2016/09/27/regionaltouristisches-projekt-baumberge-touristik-2026/

 

Ein Angebot zu einer Kosten-Nutzen-Analyse wurde bei Herrn Cornelius Obier, projectm, angefordert und ist als Anlage beigefügt. Project m ist europaweit führend in der Beratung von Kurorten. Die Links zu den entsprechenden Studien hierzu wurden zur Sitzung am 28.11.2017 verschickt.

 

Frau Kessens wird den Sachverhalt in der Sitzung ausführlich erläutern.

 

I.A.                                                      I.A.

 

 

Marion Kessens                               Hubertus Messing               Marion Dirks

Sacharbeiterin                                  Fachbereichsleiter               Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Gesetz über Kurorte im Land NRW (Kurortegesetz-KOG)

Auszug aus dem Masterplan

Angebot der projectm