Betreff
Antrag der CDU Fraktion vom 29.01.2019
hier: Überprüfung zur Nutzung städt. Dach- und Freiflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen
Vorlage
FBPB/1446/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Dieser Tagesordnungspunkt dient nur der Information.


Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Billerbeck hat beantragt, städtische Dach- und Freiflächen für die Errichtung weiterer Photovoltaikanlagen zu überprüfen. Auf diversen städtischen Dächern sind bereits Photovoltaikanlagen vorhanden; der Vollständigkeit sollte auch das Thema Solarthermie mit betrachtet werden:

 

Vorhandene Photovoltaikanlagen:

  • Aula des ehem. Realschulgebäudes, Leistung 5 kWp, in Betrieb seit 2003, erzeugter Strom wird eingespeist
  • Sporthalle der ehem. Realschule, Leistung 24 kWp, in Betrieb seit 2012, Strom wird eigengenutzt und eingespeist
  • Sporthalle der ehem. Hauptschule, Leistung 31 kWp, in Betrieb seit 2016, Strom wird eigengenutzt und eingespeist

 

Vorhandene Solarthermie:

  • Dach des Freibadgebäudes, Warmwasser für Duschen, in Betrieb seit 2010
  • Dach des Freibadgebäudes, Absorberanlage für das Beckenwasser, in Betrieb seit 2010
  • Übergangswohnheim Osterwicker Straße 1, Solarthermie mit Pufferspeicher für Heizung und Warmwasser für 7 Wohneinheiten, in Betrieb seit 2018
  • Übergangswohnheim Ludger-Hölker-Straße 1 / 1a, Solarthermie mit Pufferspeicher für Heizung und Warmwasser für jede Doppelhaushälfte, in Betrieb seit 2018

 

Detailliertere Ausführungen zu Leistung, Ertrag und somit Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlagen erfolgen in der Sitzung.

 

Verwaltungsseitig werden weitere Bestandsgebäude als nicht geeignet für die Installation von Photovoltaikanlagen eingestuft. Dies begründet sich zum einen in der unvorteilhaften Dachausrichtung oder etwaiger Verschattungen durch andere Gebäude, zum anderen in der derzeit deutlich geringeren Einspeisevergütung, so dass ein wirtschaftlicher Betrieb im Sinne einer Amortisation während der prognostizierten Betriebsdauer nicht möglich ist. Darüber hinaus liegen die Gebäude teilweise auch im Bereich der Gestaltungssatzung, in unmittelbarer Umgebung von Denkmälern oder sind selbst Denkmäler.

Für die in den letzten Jahren erworbenen weiteren Gebäude – in der Regel für die Nutzung als Übergangswohnheime – ist ein Fortbestand zumindest für die prognostizierte Betriebsdauer einer Photovoltaikanlage nicht garantiert.

Städtische Freiflächen sind entweder von Größe, Zuschnitt und Lage für die Installation von Photovoltaik nicht geeignet, oder befinden sich als landwirtschaftlich genutzte Flächen im Außenbereich in der Verpachtung. Verwaltungsseitig wird eine Weiterverfolgung der Prüfung der Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Freiflächen als nicht zielführend angesehen.

Für eine Gesamtauflistung wird verwaltungsseitig auf die als Anlage beigefügte Tabelle (nur im Ratsinfosystem) verwiesen.

 

Eine Potentialfläche wird sich zukünftig mit dem Neubau der Feuerwache am Friethöfer Kamp ergeben. Das Flachdach wird zu einem Drittel als Gründach ausgeführt werden, die restliche Fläche könnte für erneuerbare Energien genutzt werden. Je nach Planung der haustechnischen Anlagen durch das zu beauftragende Ingenieurbüro für die Technische Gebäudeausstattung (TGA) käme hier sowohl Solarthermie für die Unterstützung von Heizung und Warmwasser als auch Photovoltaik in Betracht. Wirtschaftlich ist bei der Nutzung von Photovoltaik insbesondere der Eigenverbrauch interessant, so dass hier die Möglichkeit der Installation eines Batteriespeichers überprüft werden sollte.

 

 

Im Auftrag                                          Im Auftrag

 

 

 

 

Jürgen Janowski                             Rainer Hein                                      Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 stellv. Fachbereichsleiter               Bürgermeisterin

 

 

 

 


Bezug:      Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 26.02.2015, TOP 2 ö. S.; Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 01.12.2015, TOP 4 ö. S., Rat der Stadt vom 19.02.2019, TOP 9 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Auflistung der städtischen Gebäude unter Berücksichtigung der Potentiale für Photovoltaik und Solarthermie – nur im Ratsinfosystem!