hier: Vorstellung eines Plankonzeptes
Sachverhalt:
Auf dem Grundstück
der ehemaligen Strumpffabrik an der Darfelder Straße ist die Errichtung eines
Mehrparteienhauses unter Erhalt der Fabrikfassade geplant. Die benachbarte
Fabrikantenvilla ist in ihrer qualitätsvollen Gestaltung fast unverändert
erhalten. Sie ist bedeutend für das Wohnen der wohlhabenden Bürgerschicht
Billerbecks und für die Sozialgeschichte der Stadt, die bis in die Zeit des
Zweiten Weltkrieges wesentlich von der Textilindustrie geprägt wurde. Eine
Eintragung in die Denkmalliste erfolgte 1995. Das Fabrikgebäude wurde als erhaltenswert
eingestuft. Der Zusammenhang von Wohnhaus und Erwerbsstätte ist bedeutend für
die Sozialgeschichte, doch ist das Fabrikgebäude selbst nicht so bedeutend,
dass ein öffentliches Interesse an Erhaltung und Nutzung zu begründen ist.
Die Planung sieht
vor, das Fabrikgebäude bis auf die Straßenfassade abzubrechen und auf dem
Grundstück zurückgesetzt ein Wohnhaus zu errichten. Dieses soll zwei Geschosse
und ein nach Nordosten geschobenes Staffelgeschoss mit einem Flachdach
erhalten. Hinter der Fabrikfassade ist die Anordnung von Stellplätzen angedacht.
Es ist geplant, die Fassade zu sanieren ohne dass eine künstliche
Schmuckfassade entsteht. Die Gestaltung des Neubaus soll zurückhaltend sein,
mit möglichst wenigen Öffnungen Richtung Straße. Die Villa mit der
Fabrikfassade wird weiterhin dominieren.
Der Bebauungsplan
„Darfelder Straße“ sieht die Baugrenzen Richtung Straße vor und umfasst Teile
des heutigen Fabrikgebäudes nicht (vermutlich weil es im Kataster nicht
enthalten war). Zudem ist ein steiles Dach mit 45° bis 55° Dachneigung
vorgegeben. Um das Vorhaben realisieren zu können, ist die Änderung des
Bebauungsplanes notwendig.
Die Vorstellung
des Plankonzeptes erfolgte im Gestaltungsbeirat in einem sehr frühen Stadium. Dabei
wurde festgestellt, dass der heutige Bebauungsplan für die Stadtgestaltung
keine brauchbare Lösung liefert, da er einen zweigeschossigen Baukörper mit
steilem Dach ohne wesentlichen Straßenabstand vorsieht. Dieser würde die
denkmalgeschützte Villa verdecken und auch keinen Platz für eine gestaltete
Vorgartenzone lassen.
Im Beirat wurde
zunächst überlegt, ob Teile der Fabrikhalle in ein Nutzungskonzept integriert
werden können. Es wurde jedoch die Gefahr gesehen, dass ohne Fabrikgebäude kein
Kontext zur Fassade mehr hergestellt werden kann und die Fassade nur noch wie
eine schicke Attrappe wirkt. Dies ist aber aufgrund der maroden Bausubstanz
unrealistisch. Die Errichtung des Gebäudes erfolgte als Fabrikanlage mit
einfachen Mitteln und war nicht für eine so lange Lebensdauer ausgelegt. Einzig
die Fassade zur Straße wurde mit mehr Aufwand gebaut und gestaltet.
Entscheidend für
die Bewertung des Entwurfes ist der Grundgedanke, die Fassade erhalten zu
wollen. Ohne ihre abschirmende Wirkung wäre zur Straße nur noch die Parkplatzfläche
städtebaulich prägend und dieses nicht gewollt. Ein selbstständig wirkender
Gebäudeentwurf z.B. mit einer parkartigen Vorgartenfläche würde dann eine sinnvollere
Lösung darstellen.
Zudem wurde
überlegt wie die Fassade in eine Nutzung integriert werden kann, damit sie zum
einen nicht wie eine Attrappe wirkt und zum anderen auch eine dauerhafte
Unterhaltung durch die späteren Eigentümer gewährleistet ist.
Im Vorfeld wurde
zunächst geprüft, ob die Fassade realistisch erhalten werden kann oder durch
Bauschäden zu stark geschädigt ist. Der Vorhabenträger bestätigte die
Möglichkeit eines Erhalts der Fassade. In einer nächsten Sitzung des
Gestaltungsbeirats wurde das weiter ausgearbeitete Konzept erneut vorgestellt
und dabei festgestellt, dass die Ausarbeitung des Neubaus, insbesondere auch
die Fassadengestaltung Richtung Landwirtschaftsschule, gelungen ist.
Die Fabrikfassade
ist in dem Konzept etwas um die Ecke gezogen worden, um jeweils an einem Teil
der Wandscheibe die frühere Konstruktion erkennen zu können. Zu diesem Punkt
folgten weitere Erörterungen zur Integrierung in eine Nutzung. Im Nachgang
wurden diese weiter geführt. Die Stellplätze sind gedreht worden und die
Fassade soll Teil einer Stellplatzanlage werden.
Dieses Konzept
wurde mit dem LWL –Denkmalpflege-, erörtert. Bei dieser Erörterung ging es
nicht allein um die Frage, ob eine denkmalrechtliche Erlaubnis (Umgebungsschutz
der Villa) erteilt werden könne, sondern auch um eine Beratung wie ein
sinnvoller Umgang mit dieser historischer Bausubstand aussehen kann. Das
Ergebnis ist als Anlage beigefügt.
Nach
abschließender Rücksprache mit den Mitgliedern des Gestaltungsbeirates wurde
festgehalten, dass die vorgeschlagene Verbindung der Fassade mit dem
Carportdach eine gute Überlegung ist und dem dauernden Schutz der Fassade
zugutekommt. Sofern sich der Rat der Stadt Billerbeck grundsätzlich bereit
erklärt, den Bebauungsplan für das Plankonzept zu ändern, könnte eine
detaillierte Ausarbeitung des Konzeptes erfolgen.
Verwaltungsseitig
wird das Vorhaben begrüßt und vorgeschlagen, einen Bebauungsplanentwurf zu
erarbeiten und die wesentlichen Parameter, neben der Übernahme der
Planungskosten, auch in einem städtebaulichen Vertrag festzuhalten.
Wesentliche Punkte
sind:
-
Ausreichender
Rücksprung des Staffelgeschosses des Neubaus
-
Zurückhaltende
neuzeitliche Fassadengestaltung des Neubaus
-
Erhalt
und Integrierung der Fassade in die Carportanlage
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Rainer
Hein Marion
Dirks
Sachbearbeiterin stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
· Lage und Auszug aus dem Bebauungsplan „Darfelder Straße“
· Konzept „Wohnen an der Alten Strumpffabrik“
· Einschätzung des Bauvorhabens durch den LWL -Denkmalpflege-