hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die
Hinweise des Kreises Coesfeld und der Thyssengas werden zur Kenntnis genommen.
2. Die
zur Sicherung der Gasfernleitung aufgeführten Punkte werden im weiteren
Verfahren berücksichtigt. Eine weitergehende Darstellung in der Planzeichnung
erfolgt nicht.
3. Gem.
§ 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwicker
Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
4. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes
“Osterwicker Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese
besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
5. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Osterwicker Straße“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411)
in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2
BauGB vom 18. April 2019 bis zum 20. Mai 2019 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden
sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in
der Anlage I aufgelistet.
Die Aufstellung mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen werden zur
Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.
Verwaltungsseitig wird unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander
vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplanes zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom
26.03.2019, TOP 3 ö.S., und des Rates vom 04.04.2019, TOP 5 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
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Anlage I
- Abwägungstabelle
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Entwurf
der Planzeichnung
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Entwurf
der Begründung mit Anlage