Sachverhalt:
Die 3. Änderung des Wege- und Gewässerplans wurde erforderlich, da die aktuellen Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie und die freiwilligen Maßnahmen der Landschaftsanreicherung in das Flurbereinigungsverfahren umgesetzt werden sollen.
Zusätzlich sind weitere Fördermittel vom Landesministerium für das Amt für Bodenordnung der Bezirksregierung Münster (Dezernat 33) bereitgestellt worden, die für den Wegeausbau im Bereich der Flurbereinigung verwendet werden können.
Zu diesen Themen werden Vertreter der Flurbereinigungsbehörde anhand eines Power-Point-Vortrages berichten.
Im Auftrag Im Auftrag
Holger Dettmann Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin