hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
- Der Anregung der LWL-Archäologie für Westfalen wird durch redaktionelle Ergänzungen gefolgt.
- Das Gestaltungsprogramm (bestehend aus
Gestaltungssatzung und Gestaltungshandbuch) wird gemäß § 89 Abs. 1 BauO
NRW sowie der §§ 7 und 41 GO NRW
beschlossen und bekannt gemacht.
Rechtsgrundlagen
sind:
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Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) in der zurzeit geltenden Fassung
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Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
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Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411)
in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend der
unter Bezug genannten Beschlüsse wurde der Entwurf geändert und ergänzt und zu
diesen geänderten Teilen eine erneute verkürzte Offenlage in der Zeit vom 4. Juni
2019 bis zum 18. Juni 2019 (einschließlich) durchgeführt. Die Auslage war zwar
bis zum Versenden der Vorlage noch nicht abgeschlossen, da jedoch einige
private Bauherren auf den Satzungsbeschluss warten, wird ein Beschluss vor den
Sommerferien angestrebt.
Bisher sind von privater
Seite keine Stellungnahmen eingegangen. Von öffentlicher Seite ist eine
Anregung eingegangen, die sich jedoch nur auf redaktionelle Ergänzungen
beziehen (s. Anlage I). Sollten noch Eingaben erfolgen, werden diese
nachgereicht.
Unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Satzung zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 21.05.2019, TOP 2 ö.S., und des Rates vom 23.05.2019, TOP 8 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
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Anlage I
- Abwägungstabelle
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Gestaltungsprogramm
(Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung)