Betreff
Verfügungsfonds für die Innenstadt - Überarbeitung der Richtlinien
Vorlage
FBPB/1472/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Billerbeck“ werden in ihrer überarbeiteten Version beschlossen.


Sachverhalt:

 

In den o.g. Sitzungen des Rates der Stadt Billerbeck wurden die Einrichtung eines sogenannten Verfügungsfonds auf Grundlage des Punktes 14 der Förderrichtlinien zur Stadterneuerung des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. die zugehörigen Richtlinien beschlossen.

 

Das zwischen 2015 und 2018 mit der Wahrnehmung der Citymanagementaufgaben beauftragte Büro CIMA Beratung + Management GmbH hat aufgrund fehlender Kapazitäten von dem Instrument des Verfügungsfonds keinen Gebrauch gemacht. Seit März 2019 wird das Citymanagement vom büro frauns aus Münster verantwortet. Die Nutzung des Förderinstruments Verfügungsfonds ist für die zweite, aktuelle Periode des Citymanagements expliziter Bestandteil der Ausschreibung gewesen. Das büro frauns verfügt über große Erfahrung mit diesem Förderinstrument und hat eine redaktionelle Überarbeitung der Förderrichtlinien und eine Anpassung der Besetzung des sogenannten Lenkungskreises empfohlen. Der Lenkungskreis fungiert zum einen als beratendes Gremium für das Citymanagement generell, hat aber für den Verfügungsfonds auch ganz konkret die Funktion eines Entscheidungsgremiums für die Vergabe der Fördermittel.

 

Der Lenkungskreis soll sich zukünftig aus vier Vertretern/Vertreterinnen der Politik, vier Vertretern/Vertreterinnen des geschäftsführenden Vorstands der Unternehmergemeinschaft Billerbeckerleben e.V. und vier Vertretern/Vertreterinnen der Stadtverwaltung zusammensetzen. Die personell stärkere Beteiligung  der Unternehmergemeinschaft am Lenkungskreis spiegelt die deutlich intensivere Zusammenarbeit mit Billerbeckerleben wider. Gleiches gilt auch für die Beteiligung der Stelleninhaberin Touristik der Stadtverwaltung; auch hier gibt es große Schnittmengen zwischen den jeweiligen Arbeitsfeldern.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, die überarbeiteten Richtlinien in der vorgelegten Fassung (s. Anlage, nur im Ratsinfosystem) zu beschließen.

 

Im Auftrag                                          Im Auftrag

 

 

 

 

Axel Kuhlmann                                Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Rat der Stadt vom 25.02.2014, TOP 2 ö.S.; Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 03.12.2015, TOP 6 ö.S.; Rat der Stadt vom 17.12.2015, TOP 31 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds der Stadt Billerbeck (nur im Ratsinfosystem)