Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der letzten Sitzung über die beigefügte Entgeltordnung der Stadt Billerbeck zur Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Überlassung bzw. Nutzung von städtischen Einrichtungen beraten und Änderungen vorgenommen und als Beschlussvorschlag für den Rat beschlossen. Die geänderte Entgeltordnung ist als Anlage beigefügt.
Hinsichtlich der Fragestellung der 6-wöchigen Sperrfrist für Wahlkampfveranstaltungen gibt es keine abschließende Fristsetzung. Es steht im Ermessen der jeweiligen Kommunen, die Frist festzusetzen bzw. Regelungen zu treffen. Es muss allerdings in der Ausführung der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleiben.
I.A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Entwurf der Entgeltordnung