Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Schreiben beantragt der DJK-VFL Billerbeck 1912 e.V. den Neubau von zwei Kunstrasenplätzen oberhalb der Tennenplätze oder den Umbau der beiden Tennenplätze am Sportzentrum Helker Berg in Kunstrasenplätze.
In Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Vereins wurde der Antrag nicht unmittelbar zur Beratung gebracht, da zunächst bezüglich der Frage der Förderschädlichkeit einer Umwandlung der Tennenplätze recherchiert werden sollte.
Ein abschließendes Ergebnis hierzu liegt noch nicht vor, doch ist davon auszugehen, dass die Umwandlung eines Tennenplatzes förderunschädlich wäre und auch bezüglich des zweiten Platzes wird aus Sicht der Verwaltung die Auffassung vertreten, dass der Bewilligungszweck nicht verändert wird. Es wird im Bescheid formuliert, dass die geförderte Sportstätte mind. 25 Jahre für ihren im Förderungsverfahren vorgesehenen Zweck erhalten bleiben muss. Auch die Umwandlung in einen Kunstrasenplatz verändert den Zweck Sportstätte und die konkrete Nutzung als Fußballplatz nicht.
Die Sportplätze werden seit 1999 genutzt. Anfängliche Probleme mit der Entwässerung des Rasenplatzes an einigen Stellen wurden durch Nachbesserungen behoben. Eine nicht zu erklärende starke Verdichtung der Tennenplätze wurde durch Renovationsmaßnahmen beseitigt. Alle drei Plätze befinden sich heute in einem guten Zustand.
Gleichwohl wurden vom Verein immer wieder Sperrungen beanstandet, die sich jedoch bei Rasen- und Tennenplätzen nicht vermeiden lassen. Insbesondere Frost-/Tauwechsel und starke Niederschläge führen in der Winterzeit zur Unbespielbarkeit der Plätze und die Spielpause im Winter ist auch nicht immer mit der tatsächlichen winterlichen Witterung deckungsgleich.
Kunstrasenplätze sind bei ungünstigen Witterungsverhältnissen nicht so anfällig.
Die Nutzungszeiten werden angegeben mit:
Naturrasenplätze 400 – 800 Stunden/Jahr
Tennenplätze 1.000 – 1.500 Stunden/Jahr
Kunstrasenplätze 2.000 – 2.500 Stunden/Jahr
Die Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist mit Kosten in Höhe von ca. 300.000,- Euro zu veranschlagen. Voraussetzung ist, dass der Unterbau erhalten werden kann, wovon auszugehen ist. Der Neubau eines Kunstrasenplatzes wird ca. 500.000,- Euro kosten, zuzüglich Gestaltung des Umfeldes und Grunderwerb.
Bei einem Kunstrasenplatz ist zu berücksichtigen, dass dieser nach heutigen Erkenntnissen eine Lebensdauer von ca. 10 – 15 Jahre hat. Anschließend ist die gesamte Oberfläche zu entsorgen. Tennenplätze können dagegen renoviert werden und bei Schaffung einer vollständig neuen Oberfläche kann das Altmaterial im Wegebau weiter verwendet werden.
Über den Antrag ist zu beraten.
i. A.
Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Antrag des DJK-VFL Billerbeck 1912 e.V.