Betreff
Antrag des DJK-VFL Billerbeck auf Neubau von zwei Kunstrasenplätzen oder Umbau der Tennenplätze in Kunstrasenplätze
Vorlage
FBPB/147/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

ohne


Sachverhalt:

 

Mit dem beigefügten Schreiben beantragt der DJK-VFL Billerbeck 1912 e.V. den Neubau von zwei Kunstrasenplätzen oberhalb der Tennenplätze oder den Umbau der beiden Tennenplätze am Sportzentrum Helker Berg in Kunstrasenplätze. 

 

In Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Vereins wurde der Antrag nicht unmittelbar zur Beratung gebracht, da zunächst bezüglich der Frage der Förderschädlichkeit einer Umwandlung der Tennenplätze recherchiert werden sollte.

Ein abschließendes Ergebnis hierzu liegt noch nicht vor, doch ist davon auszugehen, dass die Umwandlung eines Tennenplatzes förderunschädlich wäre und auch bezüglich des zweiten Platzes wird aus Sicht der Verwaltung die Auffassung vertreten, dass der Bewilligungszweck nicht verändert wird. Es wird im Bescheid formuliert, dass die geförderte Sportstätte mind. 25 Jahre für ihren im Förderungsverfahren vorgesehenen Zweck erhalten bleiben muss. Auch die Umwandlung in einen Kunstrasenplatz verändert den Zweck Sportstätte und die konkrete Nutzung als Fußballplatz nicht.

 

Die Sportplätze werden seit 1999 genutzt. Anfängliche Probleme mit der Entwässerung des Rasenplatzes an einigen Stellen wurden durch Nachbesserungen behoben. Eine nicht zu erklärende starke Verdichtung der Tennenplätze wurde durch Renovationsmaßnahmen beseitigt. Alle drei Plätze befinden sich heute in einem guten Zustand.

 

Gleichwohl wurden vom Verein immer wieder Sperrungen beanstandet, die sich jedoch bei Rasen- und Tennenplätzen nicht vermeiden lassen. Insbesondere Frost-/Tauwechsel und starke Niederschläge führen in der Winterzeit zur Unbespielbarkeit der Plätze und die Spielpause im Winter ist auch nicht immer mit der tatsächlichen winterlichen Witterung deckungsgleich.

Kunstrasenplätze sind bei ungünstigen Witterungsverhältnissen nicht so anfällig.

Die Nutzungszeiten werden angegeben mit:

Naturrasenplätze        400 –    800 Stunden/Jahr

Tennenplätze           1.000 – 1.500 Stunden/Jahr

Kunstrasenplätze    2.000 – 2.500 Stunden/Jahr  

 

Die Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist mit Kosten in Höhe von ca. 300.000,- Euro zu veranschlagen. Voraussetzung ist, dass der Unterbau erhalten werden kann, wovon auszugehen ist. Der Neubau eines Kunstrasenplatzes wird ca. 500.000,- Euro kosten, zuzüglich Gestaltung des Umfeldes und Grunderwerb.

 

Bei einem Kunstrasenplatz ist zu berücksichtigen, dass dieser nach heutigen Erkenntnissen eine Lebensdauer von ca. 10 – 15 Jahre hat. Anschließend ist die gesamte Oberfläche zu entsorgen. Tennenplätze können dagegen renoviert werden und bei Schaffung einer vollständig neuen Oberfläche kann das Altmaterial im Wegebau weiter verwendet werden.

 

Über den Antrag ist zu beraten.

 

i. A.

 

 

Gerd Mollenhauer                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Antrag des DJK-VFL Billerbeck 1912 e.V.