hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung des Beteiligungsverfahrens
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Darfelder Straße“ umfasst, wird die Aufstellung der 5.
Änderung beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 13,
Flurstücke 14, 205 und 206.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit
§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ und der Entwurf
der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Bereits in o.
g. Sitzungen wurde über die geplante Änderung des Bebauungsplanes im Bereich
der ehem. Strumpffabrik beraten. Entsprechend der Beschlusslage ist die
Bebauungsplanänderung zum beschleunigten Verfahren vorbereitet worden. Das
Plangebiet umfasst neben dem Bereich des sich ändernden Baufeldes auch den
Bereich mit Baumbestand und die unter Denkmalschutz stehende Villa. Als
Grundlage für die Planänderung wurde eine Artenschutzprüfung (Stufe I)
durchgeführt. Diese ist als Anlage Bestandteil der Begründung.
Zusätzlich
wurde wie beschlossen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Dieser
beinhaltet neben der Übernahme der Planungskosten auch die Präzisierung
weiterer Planungsdetails:
-
Erschließung
für Kraftfahrzeuge zwischen Fabrikfassade und Villa
-
Öffentlicher
Fußweg kann vom Vorhabenträger für die fußläufige Anbindung vom Parkplatz zum
Haus gepflastert werden (Verkehrssicherungs- und Räumpflicht wird übernommen)
-
Erhalt der
Fabrikfassade
-
Weitere
Abstimmung mit der Denkmalpflege (als Hinweis)
Die
Planänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt
werden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgern
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der
berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
i. A. i. A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 21.05.2019, TOP 4 ö.S., und des Rates vom 23.05.2019, TOP 10 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
·
Entwurf
der Planzeichnung
·
Entwurf
der Begründung
(Anlage:
Artenschutzrechtliche Prüfung)