Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes "Darfelder Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung des Beteiligungsverfahrens
Vorlage
FBPB/1487/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Darfelder  Straße“ umfasst, wird die Aufstellung der 5. Änderung beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 13, Flurstücke 14, 205 und 206.

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit

§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.     Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Sachverhalt:

 

Bereits in o. g. Sitzungen wurde über die geplante Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der ehem. Strumpffabrik beraten. Entsprechend der Beschlusslage ist die Bebauungsplanänderung zum beschleunigten Verfahren vorbereitet worden. Das Plangebiet umfasst neben dem Bereich des sich ändernden Baufeldes auch den Bereich mit Baumbestand und die unter Denkmalschutz stehende Villa. Als Grundlage für die Planänderung wurde eine Artenschutzprüfung (Stufe I) durchgeführt. Diese ist als Anlage Bestandteil der Begründung.  

 

Zusätzlich wurde wie beschlossen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Dieser beinhaltet neben der Übernahme der Planungskosten auch die Präzisierung weiterer Planungsdetails:

 

-        Erschließung für Kraftfahrzeuge zwischen Fabrikfassade und Villa

-        Öffentlicher Fußweg kann vom Vorhabenträger für die fußläufige Anbindung vom Parkplatz zum Haus gepflastert werden (Verkehrssicherungs- und Räumpflicht wird übernommen)

-        Erhalt der Fabrikfassade

-        Weitere Abstimmung mit der Denkmalpflege (als Hinweis)

 

Die Planänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 21.05.2019, TOP 4 ö.S., und des Rates vom 23.05.2019, TOP 10 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

·         Entwurf der Planzeichnung

·         Entwurf der Begründung

(Anlage: Artenschutzrechtliche Prüfung)