Betreff
Bebauungsplan "Baumgarten"
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1488/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.    Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Unitymedia NRW GmbH und der Telekom Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen.

2.    Der Anregung der LWL-Archäologie Westfalen zur Erweiterung der Hinweise wird gefolgt.

3.    Der Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.

4.    Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Baumgarten“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

5.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB den Bebauungsplan „Baumgarten“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

6.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Baumgarten“  beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 5. August 2019 bis zum 4. September 2019 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.  

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage I  aufgelistet.

Die Aufstellung mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, den Bebauungsplan zu beschließen. Damit tritt die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 5 BauGB außer Kraft.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 25.06.2019, TOP 7 ö.S., und des Rates vom 27.06.2019, TOP 14 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Nur im Ratsinfosystem:

·           Anlage I - Abwägungstabelle

·           Entwurf der Planzeichnung

·           Entwurf der Begründung