Betreff
47. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung des Bebauungsplanes "Darfelder Straße"
hier: Erweiterung des Sondergebietes "Lebensmitteldiscounter" für einen "Tier- und Gartenfachmarkt"
Vorlage
FBPB/1491/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu schließen, Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes zu erarbeiten und eine landesplanerische Stellungnahme einzuholen.

 


Sachverhalt:

 

In den Räumlichkeiten des ehemaligen Reifenhandels an der Darfelder Straße soll ein Tier- und Gartenfachmarkt angesiedelt werden. Nach ersten Überlegungen ist vorgesehen auf der im Lageplan schraffierten Fläche eine Verkaufsfläche von ca. 600 m² zu errichten. Dabei fallen voraussichtlich ca. 150 m² auf Futtermittel als Sackware.

 

Folgende Hauptsortimente sind angedacht, die auf der Billerbecker Liste nicht als nahversorgungs- oder zentrenrelevant eingeordnet sind:

Tierbedarf:                 Futter und Zubehör für Hunde, Katzen, Vögel, Kaninchen,

                                    Fische, Pferde, Nutztiere

Gartenbedarf:           Dünger, Pflanzenschutz, Torf/Erden, Saatgut, Pflanzen

Angelsport:                Lebendköder, Angelzubehör

Brennstoffe:              Kaminholz, Briketts, Holzkohle

 

Als Randsortiment sind folgende nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente vorgesehen:

Dekoration, regionale Lebensmittel, Berufs- und Freizeitbekleidung/Arbeitsschuhe sowie Spielwaren.

 

Verwaltungsseitig wird die Planung positiv gesehen. An dem Standort Sandweg ist bisher offensichtlich keine Einigung mit einem Betreiber erzielt worden. Da Stadtplanung nicht zum Zwecke des Konkurrentenschutzes verstanden werden darf, sind konkurrierende Unternehmen nur dann erheblich, wenn sie in geschützten Lagen angesiedelt sind. Im Rahmen einer Verträglichkeitsuntersuchung ist dies zu untersuchen. Hier werden auch Empfehlungen zur Beschränkung der Randsortimente im Hinblick auf den Schutz des zentralen Versorgungsbereiches und des Nahversorgungsbereiches vorgenommen. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass durch das Vorhaben eine erhebliche Schädigung dieser Bereiche zu erwarten ist, auch wenn durch die Agglomeration in dem Bereich beide Anbieter profitieren werden. Genaueres kann jedoch nur eine gutachterliche Untersuchung ergeben.  

 

Die Nutzung in den westlich gelegenen Geschäftsräumen steht noch nicht fest. Hier sind verschiedene gewerbliche Nutzungen, wie Dienstleistung, Gastronomie oder Verkauf von Sortimenten, die nicht nahversorgung- oder zentrenrelevant sind, denkbar.

 

Die Ausarbeitung weiterer Planungsdetails erfordert Investitionen in Gutachten (Verträglichkeitsanalyse, Ergänzung Schallschutzgutachten) sowie die Änderung sowohl des Flächennutzungsplanes als auch des Bebauungsplanes. Die anfallenden Kosten sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zu schließen und die weiteren Planungsdetails zu erarbeiten. Es sollte zudem möglichst frühzeitig eine landesplanerische Abstimmung erfolgen. Im nächsten Schritt könnten dann konkrete Planentwürfe vorgestellt werden, mit denen die frühzeitigen Verfahren durchgeführt werden können.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:     

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


Anlagen:

Lageplan (gelb schraffierte Bereich ist zukünftiger Tier- und Gartenfachmarkt)