Betreff
Finanzzwischenbericht 2019; hier: Entwicklung der Ergebnisplanung sowie der Investitionen im Vergleich zur Planung
Vorlage
FBF/0470/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Finanzzwischenbericht 2019 wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

In der ersten Haupt- und Finanzausschusssitzung nach den Sommerferien wird immer durch den Finanzzwischenbericht über den Stand der Ausführung des Haushaltes  informiert. Im Ergebnishaushalt 2019 waren bis zum 6.9.2019 rund 70% der Haushaltsmittel bewirtschaftet.

 

Im Dezember 2018 wurde für 2019 ein positives Jahresergebnis von T€ 481,8 erwartet. Nach den Hochrechnungen bis zum 31.12.2019 wird sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses um ca. 1,4 Mio. € einstellen. Dieses ist im Wesentlichen auf die Verbesserung der „Steuern und ähnlichen Abgaben“ um 1,9 Mio. € zurückzuführen. Im ersten und zweiten Quartal 2019 wurden unverhoffte Gewerbesteuererträge aus Altjahren erzielt. Damit erhöht sich die Steuerkraft von Billerbeck auf fiktiv 18.479.458 (Referenzperiode 01.07.2018 - 30.06.2019), im Vergleich zum Vorjahr mit 15.452.065. Dies ist die höchste Steuerkraft, die Billerbeck je erzielt hat und entspricht einem Anstieg um 19,6%. Eine steigende Steuerkraft hat zwangsläufig auch höhere Kreis- und Jugendamtsumlagen in 2020 zur Folge. Damit werden die Mehrerträge in 2019 durch höhere als geplante Aufwendungen an das Land (Gewerbesteuerumlage und Fonds Deutsche Einheit in 2019 von zusätzlichen 500 T€) und wesentlich höhere Aufwendungen an den Kreis in 2020 von zusätzlichen 1,8 Mio. € drastisch relativiert.

 

Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Finanzzwischenberichtes ist die Einnahmesituation bei der Stadt gefestigt. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich die Steuereinnahmen bis zum Jahresende negativ entwickeln werden. Obwohl die Schätzungen des Bundesministeriums der Finanzen im Mai 2019 von rückläufigen Zahlen ausgehen, liegen die Erträge weit über den Planansätzen.

 

In 2019 werden nicht alle geplanten Maßnahmen im investiven Bereich umgesetzt bzw. abgerechnet und daher im Haushalt 2020 neu verplant. Aus diesem Grunde fällt die Finanzrechnung wesentlich besser aus als geplant. Die bisher nicht ausgezahlten Mittel für Investitionsauszahlungen erhöhen die Liquidität. Zum Ende Dezember 2019 wird von einem Bankbestand von 8 Mio. € ausgegangen. Eine Geldanlage eines Teils dieses Geldes für maximal ein Jahr ist zur Zeit sehr schwierig. Aufgrund der Abschaffung der Einlagensicherung vor zwei Jahren steht die Sicherheit neben der Wirtschaftlichkeit der kommunalen Geldanlagen an oberster Stelle. Da die kommunalen Gelder zur Aufgabenerfüllung im nächsten Jahr genutzt werden, kann zur Zeit nur versucht werden, negative Zinsen einzusparen. Eine 10jährige Bundesanleihe bringt minus 0,65 % Zinsen. 2009 lag der Ertrag bei 3 %.

Seit Jahren zahlen Banken und Sparkassen 0,4 Prozent Zinsen an die Europäische Zentralbank (EZB), wenn sie Kundeneinlagen bei ihr deponieren. Darauf haben die Banken und Sparkassen reagiert und diese an die Kommunen auch weiterberechnet (siehe auch HFS-Sitzung vom 9. Mai 2019).

 

Dass die EZB auf ihrer nächsten Ratssitzung am 12. September zumindest den negativen Einlagenzins, zu dem Banken und Sparkassen kurzfristig überschüssiges Geld bei der Zentralbank parken, weiter absenkt, wird in der Presse bereits verbreitet. Viele Ökonomen rechnen mit einem Zinsschritt von minus 0,40 auf minus 0,50 Prozent und mehr.

 

Weitere Kostensteigerungen der Bankgebühren sind angekündigt worden.

Das kontinuierliche Zinsmanagement führt zu stetig sinkenden Zinsen. Die Stadt trägt damit weiter dazu bei, verantwortungsvoll für zukünftige Generationen zu handeln.

Hinsichtlich der zukünftigen Planungen im investiven Bereich, die durch Pauschalen oder sonstigen Förderungen und ohne Kreditaufnahmen finanziert werden können, wird so der Haushalt weiter entlastet und die Stadt kommt trotzdem ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nach.

 

Diesbezüglich muss nochmals auf die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung § 77 GO NRW eingegangen werden:

 

„(1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

(2) Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel

 

1.    soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, sowie

    2.    im Übrigen aus Steuern

 

zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

 

(3) Die Gemeinde hat bei der Finanzmittelbeschaffung auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen.

 

(4) Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.“

 

Einwohner einer Gemeinde sind nach § 8 Abs. 2 GO NRW verpflichtet, die Lasten zu tragen, die sich aus ihrer Zugehörigkeit zur Gemeinde ergeben. Gleichzeitig hat die Gemeinde die Verpflichtung ihre Einwohner vor ungerechtfertigte finanzielle Belastungen zu schützen, s. § 10 S. 2 GO NRW.

Eine Finanzierung mit Krediten stellt eine Belastung zukünftiger Haushalte da und kommt erst nach Ausschöpfung aller anderen Deckungsmöglichkeiten in Betracht.

 

Ab 2026 werden für die Darlehen, die zu null Prozent aufgenommen wurden für den Bau der Flüchtlingsunterkünfte/ Übergangswohnheime, Zinsen zu zahlen sein und damit den Haushalt belasten. Eine Rückzahlung i. H. v. 1,1 Mio. € wäre dann möglich.

 

 

Die vom Land NRW im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2019 festgesetzten Pauschalen werden entsprechend den Ansätzen in 2019 ausgezahlt.

 

Inzwischen liegt der Entwurf zum GFG 2020 vor. Wesentliche Änderungen bei den Pauschalen wird es nicht geben. Die Investitionspauschale wird um rund 20 T€ höher ausfallen; die in 2019 erstmals eingeführte Aufwands- und Unterhaltungspauschale wird auch 2020 mit 216 T€ (199 T€ in 2019) ausgezahlt werden. Für die Folgejahre ist nicht bekannt, ob diese weiter gezahlt wird.

 

Nach dem Entwurf zum GFG 2020 bleiben die fiktiven Hebesätze auf dem Niveau von 2019.

 

 

 

Für die weitere zahlenmäßige Darstellung des Ergebnisses 2019 wird auf den Vortrag mittels Powerpoint-Präsentation verwiesen.

 

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Haushaltsentwicklung 2019 noch mit Risiken behaftet ist. In vielen Produktbereichen resultieren die Leistungen aus Pflichtaufgaben. Eine Steuerung ist nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.

 

Das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz und das KomHVO (früher GemHVO) wurden im Dezember 2018 verabschiedet und gelten seit dem 01.01.2019.

 

Wesentliche Änderungen:

 

a) Flexible Ausgleichsrücklage

alt:       Maximalbestand der Ausgleichsrücklage i. H. v. 1/3 des Eigenkapitals

neu:    Mindestbestand der allgemeinen Rücklage von 3% der Bilanzsumme (liegt bei der Stadt Billerbeck und beim Kreis Coesfeld vor)

 

b) globaler Minderaufwand von 1% der Summe der ordentlichen Aufwendungen

neues Wahlrecht zur pauschalen Ansatzkürzung bis zu 1% der Aufwendungen im Plan

Von der Verwaltung wird kein Handlungsspielraum für die Planung eines globalen Minderaufwandes gesehen.

 

c) Wertgrenzen GWG

alt:       bis 410 € netto als GWG

neu:    Anpassung ans EStG auf 800 € netto

 

d) neue Möglichkeit der Bildung eines Komponentenansatzes bei Gebäuden und Straßen

seit Juni 2019 liegen folgende Hinweise des Landes NRW vor:

-       Gebäude: wenn wertmäßig bedeutsam, d. h. bei einer Summe von mind. 5% des Neubauwertes könnten Dach, Fenster, Fassaden und techn. Anlagen sep. abgeschrieben werden und damit eine Komponente bilden.

-       Straßen können in Deckschicht und Unterbau unterteilt werden.

 

Von der Verwaltung wird kein Handlungsspielraum für die Bildung eines Komponentenansatzes gesehen, da es sich lediglich um Verschiebung der Abschreibungen handelt und die Stadt kein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss. Weiterhin müssten die Komponenten neben der Anlagenbuchhaltung in einer Datei geführt werden, da unser System die Unterteilung nicht darstellen kann.

 

 

 

i. A.                                                                             i.A.                                                                 

 

 

 

Marion Lammers                                                      Hubertus Messing

Kämmerin                                                                  Verhinderungsvertreter


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: