hier: Anerkennung der Stadt Billerbeck als staatlich anerkannter Luftkurort gemäß § 11 KOG (Kurortegesetz NRW) durch die Bezirksregierung Münster
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Aufgrund fehlender Hinweise jeglicher Vorteile bei einer Anerkennung der Stadt Billerbeck als Luftkurort sollte der Antrag nicht weiter verfolgt werden. Ein Luftgutachten sollte turnusgemäß in 2023 in Auftrag gegeben werden, um das Prädikat als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ zu halten.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Billerbeck mit Sitzung vom 23.05.2019 hat den als Anlage beigefügten Antrag der CDU Fraktion zur Anerkennung der Stadt Billerbeck als staatlich anerkannter Luftkurort vom 19.06.2017 zur weiteren Beratung der Beauftragung eines Luftgutachtens an diesen Ausschuss verwiesen. Ferner möge die Anerkennung der Stadt Billerbeck als Luftkurort in 5 Jahren erneut beraten werden.
Zur Erstellung eines
entsprechenden Luftgutachtens liegen 2 Angebote vor:
1. Deutscher Wetterdienst
Der Deutsche Wetterdienst führt seit 1985 die Messungen zur Anerkennung als
Erholungsort in Billerbeck durch. Ein sog. „Vorgutachten“ gibt es nicht, s.
Anlage 1. Das aktuelle Angebot findet sich als Anlage 2, ferner das Gutachten
aus 2013 in Anlage 3.
Nach Rücksprache mit Frau Jakubik, Verantwortliche der Stadt Velen, welche auch
den Dienst des DWD in Anspruch genommen haben, kann es nach einigen Monaten der
Messung einen „Vorbeurteilungsbogen“ geben. In diesem geht es in erster Linie
um Emissionen aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft. Dieser schmälere
allerdings nicht die Kosten, sondern zeige lediglich eine Tendenz. Bei dem
Prozess, der 2014 begann, stand die Agentur IFT aus Köln mit Rat zur Seite.
Diese Dienstleistung kostete ca. 10.000 EUR netto.
2. Gesundheitsagentur NRW (Kooperation mit InfraServe)
Die Gemeinde Hilchenbach hatte das Unternehmen InfraServe mit den Messungen
beauftragt. Die Auswertung erfolgte durch Herrn Prof. Dr. Dr. Kleinschmidt. Das
Angebot umfasst nicht nur die Luftmessungen und Beurteilung sondern auch eine
Begleitung durch die Gesundheitsagentur NRW, s. Anlage 4.
Die Empfehlung Herrn Kesseler-Lauterkorn, dwd, lautete, sich vorab bei der Bezirksregierung nach den Chancen Billerbecks zur Anerkennung als Luftkurort zu erkundigen. Die wichtigste Information aus persönlichen Telefonaten mit dem Dezernat 31, Frau Gercke, ist, dass die jährlichen Zuwendungen an Kurorte Mittel aus dem Finanzausgleich seien. Diese belaufen sich seit Jahren auf rund 40.000 EUR im Jahr. Da Billerbeck allerdings abundant sei, gäbe es diese Mittel NICHT für Billerbeck. Laut Frau Wiehagen, Genehmigungsbehörde, könne der Heilbäderverband nicht mehr fordern als das Gesetz. Allerdings fehlten in der Tat angemessene Gesundheitseinrichtungen und Programme.
Das Kurortegesetz schreibt im
Abstand von längstens zehn Jahren ein erneutes Überprüfungsverfahren vor.
Besteht ein begründeter Anlass zu der Annahme, dass relevante lufthygienische
oder bioklimatische Veränderungen eingetreten sind, muss eine Überprüfung
früher stattfinden. Die letzte Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen
„Staatlich anerkannter Erholungsort Billerbeck“ wurde im Januar 2014 mit
Urkundenüberreichung abgeschlossen. Die Kosten hierfür betrugen knapp 12.000
EUR. Demnach muss spätestens im Jahr 2023 eine erneute Überprüfung inkl.
Gutachten stattfinden, s. Anlage 5.
Frau Kessens wird den Sachverhalt in der Sitzung ausführlich erläutern.
i.A. i.
A.
Marion Kessens Hubertus
Messing
Touristik-Managerin M.A. Verhinderungsvertreter
Anlagen: