Betreff
Sanierung bzw. Erneuerung der Laufbahn Typ C sowie des Rasenplatzes im Sportzentrum Helker Berg
Vorlage
FBZD/0482/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster für die Sanierung bzw. Erneuerung der Laufbahn Typ C und des Rasenplatzes sowie die Installation einer LED Flutlichtanlage und die Errichtung eines Minispielfeldes zu stellen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 599.000,00 € sind in den Produkthaushalt 2020 einzustellen. Es wird beschlossen, die Maßnahme nach Bewilligung der Fördermittel durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Billerbeck hat im Jahr 1999 die Sport- und Freizeitanlage Helker Berg neu erstellt. Nachdem in den letzten Jahren durch den DJK/VfL Billerbeck die Tennenplätze in Kunstrasenplätze umgewandelt wurden, steht jetzt, wie bereits in den letzten Jahren angesprochen, die Sanierung bzw. Erneuerung der Tartan-Laufbahn  Typ C und des Rasenplatzes an. In der jetzigen Finanzplanung war für das Jahr 2022 eine Summe in Höhe von 547.400,00 € eingeplant worden.

 

Die Verwaltung hat im vergangenen Jahr einen  Prüfbericht über die Beschaffenheit der Tartan-Laufbahn Typ C durch das Labor Lehmacher und Schneider eingeholt.

Der Bericht ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Aus dem Bericht geht hervor, dass dringender Handlungsbedarf besteht. In den Kurvenbereichen sind bis zu 3 cm breite Risse entstanden. Die Verkehrssicherheit der Anlage lässt sich nur noch bedingt aufrechterhalten, so dass im nächsten Jahr bei einer weiteren Verschlechterung die Sperrung der Laufbahn droht.  Die Schäden lassen sich laut dem Bericht nicht durch eine Sanierung des Tartanbelages beheben, da die Tragschicht aus Bitumen nicht mehr über die ausreichende Tragfähigkeit verfügt.

Die Gutachter halten einen kompletten Neuaufbau der Laufbahn für erforderlich.

 

Da die Erneuerung der Laufbahn Typ C unumgänglich ist, hat die Verwaltung in diesem Jahr auch die Rasenfläche und deren Aufbau überprüft. Durch die jährlichen Pflegemaßnahmen (Vertikutieren, Aerifirzieren, Besanden) hat sich die Gesamthöhe des Platzes um über 10 cm aufgebaut.

 

In diesem Jahr sind zusätzlich massive Probleme mit einem punktuellen Pilzbefall hinzugetreten.

 

Nach Aussage von Fachfirmen ist es unerlässlich, den Rasenplatz abzuschälen  und einen neuen Rasen einzusäen oder mit Rollrasen neu zu verlegen.

 

Beide Maßnahmen sollten direkt miteinander verbunden werden, da die Entwässerungsrinne an der Laufbahn Typ C ebenfalls mit erneuert und die Höhe des  Rasenplatzes an diese angepasst werden soll.

 

Aus der Bevölkerung und vom Sportverein DJK/VfL Billerbeck ist in den letzten Jahren vermehrt der Wunsch geäußert worden, den Läufern, Joggern und Walkern auch in der dunklen Jahreszeit ein Laufangebot zu unterbreiten. Dieses ist zur Zeit außer im öffentlichen Straßenbereich leider nicht vorhanden.

 

Aus diesem Grund ist bei der Sanierung der Laufbahn die Errichtung einer Beleuchtung vorgesehen.

 

 

Verwaltungsseitig wurde überprüft, wie eine Ausleuchtung der Laufbahn erfolgen kann. Eine sinnvolle Ausleuchtung mit herkömmlichen Leuchten, wie sie in öffentlichen Bereichen verwendet wird, scheidet aufgrund der Kostenschätzung aus. Nach Auskunft von Fachfirmen für Sportstättenbau ist dieses lediglich mit einer 6 Mast Flutlichtanlage mit LED Technik zu realisieren.

 

Darüber hinaus ist nach Absprache mit dem DJK/VfL Billerbeck vorgesehen, ein Minispielfeld im Bereich des Rasenplatzes zu erstellen. (siehe Anlage 2)

Das Minispielfeld soll die Maße 20 m x 13 m erhalten. Es ist mit einer Kunstrasenfläche sowie festinstallierten Banden vorgesehen. Dieses Minispielfeld kann sowohl zu Trainingszwecken durch den Sportverein und die Schulen wie auch als Socceranlage von Freizeitsportlern aller Altersgruppen ganzjährlich genutzt werden.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden sich nach vorsichtiger Kostenschätzung auf rd. 600.000,00 € belaufen. Wie bereits in der Haushaltsplanberatung abgesprochen, sollte sich die Verwaltung um entsprechende Fördermöglichkeiten kümmern.

Seinerzeit wurde angeregt, Mittel aus dem Fördertopf „Moderne Sportstätten“ zu realisieren. Diese Förderschiene ist allerdings ausschließlich den Sportvereinen in unserer Stadt vorbehalten.

 

Gespräche mit der Bezirksregierung Münster haben allerdings ergeben, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit Runderlass vom 29.03.2019 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums herausgegeben hat.

 

Gemäß des Punktes 2.1 f) dieser Richtlinien kann die Errichtung, Erweiterung, Ausbau und Modernisierung von Sportanlagen, Sporträumen und Sportgelegenheiten zur Nutzung für Spiel, Sport und Bewegung mit 65 % bis zu einer maximalen Fördersumme von 500.000,00 € gefördert werden.

 

Die Gesamtkosten betragen nach einem vorliegenden Kostenangebot rd. 600.000,00 €  betragen.

 

 

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

  1. Erneuerung der Tartan-Laubahn Typ C                          280.000,00 €
  2. Erneuerung der Wasserrinne                                             57.000,00 €
  3. Sanierung der Rasenfläche                                                50.000,00 €
  4. Installation einer Flutlichtanlage                                      122.000,00 €
  5. Neuerrichtung eines Minispielfeld           /Socceranlage            75.000,00 €
  6. Bauüberwachung und Kontrolluntersuchungen                       15.000,00 €
  7. Gesamtsumme:                                                                  599.000,00 €

 

 

 

Bei Betrachtung der Gesamtmaßnahme ist insbesondere zu berücksichtigen, dass auch der Aspekt der Interkommunalen Zusammenarbeit aufgrund des Teilstandortes der AFG Gesamtschule zum Tragen kommt. Für die Durchführung des Schulsportes ist die aufgeführte Sanierung der Tartan-Laufbahn Typ C unerlässlich. So hat bereits in diesem Jahr die Oberstufe im Leistungsfach Sport auf unsere Sportanlage zurückgegriffen.

 

 

Es ist vorgesehen, vor der Sitzung einen Ortstermin um 17:00 Uhr am Sportzentrum Helker Berg durchzuführen, um sich ein fundiertes Bild der Maßnahme vor Ort zu machen.

Hierzu sind auch die Vertreter des DJK/VfL Billerbeck eingeladen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, kurzfristig einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides  soll die Maßnahme nach den Sommerferien 2020 durchgeführt werden. Diese Vorgehensweise ist mit dem Sportverein abgeklärt und mit dem Spielplan im Einklang. Die Maßnahme soll im Jahr 2020 abschlossen werden. Der Spielbetrieb auf der Rasenfläche könnte im Frühjahr 2021 wieder aufgenommen werden.

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                            599.000,00 €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:Sportpauschale                        209.650,00 €

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: Landesförderung                            389.350,00 €


 


Anlagen:

 

Prüfbericht Nr. 8856 vom 13.09.2018

Lageplan und Beschreibung DFB Minispielfeld