Entsprechend der Verfügung des Kreises
Coesfeld vom 9. Juli 2019 wird dem Kreiswahlausschuss vorgeschlagen die in der
heutigen Sitzung gebildeten Wahlbezirke Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 9 und 10 zu einem
Kreiswahlbezirk (KWB III) und die Wahlbezirke Nr. 5, 8, 11, 12, und 13 mit den
geplanten Wahlbezirken der Gemeinde Rosendahl Nr. 1 bis 4 (Ortsteil Darfeld) zu
einem weiteren Kreiswahlbezirk (KWB IV) für die Kommunalwahl 2020
zusammenzufassen.
Sachverhalt:
Der Kreis Coesfeld hat mit Verfügung vom 9.
Juli 2019 (Anlage I) mitgeteilt, dass das Wahlgebiet des Kreises Coesfeld nur
in 27 Wahlbezirke eingeteilt wird. Hintergrund für die erforderliche Einteilung
ist § 4 Abs. 2 Satz 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Danach darf die Abweichung
von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht
mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Werte für
die Abweichungen und die durchschnittliche Einwohnerzahl je Wahlbezirk auf
Kreisebene:
Einwohnerzahl im Kreis Coesfeld am
30.04.2019: 214.420
Durchschnittliche Einwohnerzahl je
Kreiswahlbezirk: 7.941,48
Abweichung um 25 % nach oben: 9.926,85
Abweichung um 25% nach unten: 5.956,11
Wie auch bei der Kreistagswahl 2014 wird es
auch bei der Kreistagswahl 2020 zu Überschneidungen bei den Gemeindegrenzen
kommen. Bereits bei der Kommunalwahl 2014 wurden die Wahlbezirke der Gemeinde
Rosendahl zusammen mit Wahlbezirken der Stadt Billerbeck zu einem
Kreiswahlbezirk zusammengefasst. Auch für die Kommunalwahl 2020 ist vorgesehen
Stimmbezirke aus Rosendahl und Billerbeck zu einem Kreiswahlbezirk
zusammenzufassen. Hierbei ist zu beachten, dass die Grenzen der Wahlbezirke der
Stadt Billerbeck nach § 4 Abs. 3 KWahlG durch die Grenzen der Wahlbezirke des
Kreises Coesfeld nicht durchschnitten werden dürfen.
Es wird in Abstimmung mit der Gemeinde
Rosendahl vorgeschlagen, die geplanten Wahlbezirke Nr. 1 bis 4 (Ortsteil
Darfeld) der Gemeinde Rosendahl mit den Wahlbezirken Nr. 5, 8, 11, 12 und 13
der Stadt Billerbeck zu einem Kreiswahlbezirk (KWB IV) zusammenzufassen (Anlage
II, rot eingerahmt). Die anderen Wahlbezirke der Stadt Billerbeck (Nr. 1, 2, 3,
4, 6, 7, 9 und 10) bilden ein weiteres Kreiswahlgebiet (KWB III). Verwaltungsseitig
wird empfohlen, sich diesem Vorschlag anzuschließen und entsprechend zu
verfahren.
Die abschließende Entscheidung über die
Bildung der Kreiswahlbezirke obliegt dem Kreiswahlausschuss. Insoweit kann der
Beschlussvorschlag lediglich eine Empfehlung an den Kreiswahlausschuss
darstellen.
i.A. i.A.
Sandra Niemann Hubertus Messing Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Anlage I: Verfügung des Kreises Coesfeld vom 09.07.2019
Anlage II: Geplante Einteilung des Kreiswahlgebietes aus den Wahlbezirken der Stadt Billerbeck