Betreff
Einteilung des Wahlgebietes des Kreises Coesfeld aus den Wahlbezirken der Stadt Billerbeck für die Kommunalwahl 2020
Vorlage
FBZD/0484/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Entsprechend der Verfügung des Kreises Coesfeld vom 9. Juli 2019 wird dem Kreiswahlausschuss vorgeschlagen die in der heutigen Sitzung gebildeten Wahlbezirke Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 9 und 10 zu einem Kreiswahlbezirk (KWB III) und die Wahlbezirke Nr. 5, 8, 11, 12, und 13 mit den geplanten Wahlbezirken der Gemeinde Rosendahl Nr. 1 bis 4 (Ortsteil Darfeld) zu einem weiteren Kreiswahlbezirk (KWB IV) für die Kommunalwahl 2020 zusammenzufassen.


Sachverhalt:

 

Der Kreis Coesfeld hat mit Verfügung vom 9. Juli 2019 (Anlage I) mitgeteilt, dass das Wahlgebiet des Kreises Coesfeld nur in 27 Wahlbezirke eingeteilt wird. Hintergrund für die erforderliche Einteilung ist § 4 Abs. 2 Satz 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Danach darf die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen.

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Werte für die Abweichungen und die durchschnittliche Einwohnerzahl je Wahlbezirk auf Kreisebene:

 

Einwohnerzahl im Kreis Coesfeld am 30.04.2019:                      214.420

Durchschnittliche Einwohnerzahl je Kreiswahlbezirk:                   7.941,48

Abweichung um 25 % nach oben:                                                   9.926,85

Abweichung um 25% nach unten:                                                   5.956,11

 

Wie auch bei der Kreistagswahl 2014 wird es auch bei der Kreistagswahl 2020 zu Überschneidungen bei den Gemeindegrenzen kommen. Bereits bei der Kommunalwahl 2014 wurden die Wahlbezirke der Gemeinde Rosendahl zusammen mit Wahlbezirken der Stadt Billerbeck zu einem Kreiswahlbezirk zusammengefasst. Auch für die Kommunalwahl 2020 ist vorgesehen Stimmbezirke aus Rosendahl und Billerbeck zu einem Kreiswahlbezirk zusammenzufassen. Hierbei ist zu beachten, dass die Grenzen der Wahlbezirke der Stadt Billerbeck nach § 4 Abs. 3 KWahlG durch die Grenzen der Wahlbezirke des Kreises Coesfeld nicht durchschnitten werden dürfen.

 

Es wird in Abstimmung mit der Gemeinde Rosendahl vorgeschlagen, die geplanten Wahlbezirke Nr. 1 bis 4 (Ortsteil Darfeld) der Gemeinde Rosendahl mit den Wahlbezirken Nr. 5, 8, 11, 12 und 13 der Stadt Billerbeck zu einem Kreiswahlbezirk (KWB IV) zusammenzufassen (Anlage II, rot eingerahmt). Die anderen Wahlbezirke der Stadt Billerbeck (Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 9 und 10) bilden ein weiteres Kreiswahlgebiet (KWB III). Verwaltungsseitig wird empfohlen, sich diesem Vorschlag anzuschließen und entsprechend zu verfahren.

 

Die abschließende Entscheidung über die Bildung der Kreiswahlbezirke obliegt dem Kreiswahlausschuss. Insoweit kann der Beschlussvorschlag lediglich eine Empfehlung an den Kreiswahlausschuss darstellen.

 

 

i.A.                                          i.A.

 

Sandra Niemann                   Hubertus Messing                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                  Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Anlage I: Verfügung des Kreises Coesfeld vom 09.07.2019

Anlage II: Geplante Einteilung des Kreiswahlgebietes aus den Wahlbezirken der Stadt Billerbeck