Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 13.06.2019
hier: Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt
Vorlage
FBPB/1496/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Ohne


 Sachverhalt:

 

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat unter dem o. a. Datum einen Antrag mit verschiedene Punkten zur Förderung der Artenvielfalt auf dem Gebiet der Stadt Billerbeck eingereicht.

Nach Beratung in der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 27.06.2019 wurde der v. g. Antrag an den Bezirksausschuss, den Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Der Fraktionsantrag ist im Ratsinformationssystem unter „Dokumente“ zu der v. g. Sitzung des Rates hinterlegt.

Als Information für die Beratung ist verwaltungsseitig zu den beantragten Maßnahmen Folgendes auszuführen:

 

1)     Der Rat der Stadt Billerbeck möge beschließen, in zukünftigen Baugebieten städtische Flächen für die Artenvielfalt (Blühstreifen, Wildhecken und auch Baumanpflanzungen) einzuplanen.

       Im gesamten Stadtgebiet soll nach weiteren Flächen (Spielplatzränder, Rasenflächen usw.) gesucht werden.

 

In den Bebauungsplänen für neue Wohngebiete werden sowohl öffentliche Pflanzflächen für Bäume und Sträucher als auch Pflanzstreifen auf privaten Grundstücken ausgewiesen und entsprechend der Festsetzungen gestaltet. Dies erfolgt im Rahmen einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur Vermeidung eines Verschlechterungsverbots für Natur und Landschaft. Der Gedanke hinsichtlich der Förderung der Artenvielfalt wird durch die Festsetzung, dass heimische Bäume und Sträucher zu pflanzen sind, Rechnung getragen.

 

In den letzten Jahren erfolgte auf vielen städt. Flächen die Umwandlung von Grünflächen oder Beeten in Blühstreifen zur Förderung der Artenvielfalt. Die Erfahrung aus dem vorletzten und letzten Sommer hat gezeigt, dass diese Blühstreifen in den heißen Sommermonaten durch die Mitarbeiter des Bauhofes gewässert werden müssen, um so eine optimale Entwicklung des Saatgutes zu erreichen. Bisher bewässert nur ein Anlieger einen Blühstreifen auf einem städt. Grundstück. In jedem Jahr erfolgt unter Berücksichtigung des v. g. personellen Aufwandes die Suche nach weiteren Flächen für die Anlegung von Blühstreifen. Die Nachfrage nach Saatgut bei der Verwaltung zeigt, dass diese bunte Artenvielfalt von Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen wird und der Sinn und Nutzen von diesen offensichtlich auch erkannt und befürwortet wird.

In der Sitzung des Umwelt- und Denkmalausschusses vom 28.03.2019 wurde das städt. Konzept zur Grünflächenpflege vorgestellt. Darin ist ausgewiesen, dass die vorhandene Vegetation nach Bedarf durch standortgerechte Stauden, die der Erhöhung der Artenvielfalt dienen, ausgetauscht werden soll. Die Neuanlegung von Staudenbeeten, wie jetzt z. B. in der Nikolausstraße, erfolgt auf der Grundlage des Grünflächenkonzeptes. Vorhandene Pflanzbeete werden in Staudenbeete umgestaltet, sofern sich Patenschaften für die Pflege ergeben. In den Haushaltsplan 2020 ist hierfür ein Betrag in Höhe von 5.000,00 Euro eingestellt worden.

 

Bei der Suche nach Paten für die Wegesränder an Wander- und Wirtschaftswegen haben sich zwischenzeitlich auch Freiwillige für die Pflege von Grünflächen im Innenstadtbereich gemeldet. Mit dem Ziel, der heimischen Blütenvielfalt und der daran gebundenen Insektenwelt mehr Raum zu geben, werden diese Flächen nun von ihnen gepflegt.

 

2)    Ferner sollten die Texthinweise zu Pflanzempfehlungen, Außenanlagengestaltung und Insektenfreundlichen Beleuchtung in die textlichen Festsetzungen aller aktuellen und zukünftigen Bebauungspläne aufgenommen werden.

 

Die Aufstellung von Bebauungsplänen sollte grundsätzlich unter Berücksichtigung des planerischen Zurückhaltungsgebotes erfolgen. Zur Entlastung des Planungsprozesses und um Rechtsfehler zu vermeiden, wird verwaltungsseitig daher eine überhöhte Regelungsdichte vermieden.

 

In dem Bebauungsplan für das neue Baugebiet „Buschenkamp“ wurde neben den unter Punkt 1) ausgeführten Festsetzungen erstmalig vorgesehen, dass die Vorgartenflächen von Versiegelungen und baulichen Anlagen freizuhalten und gärtnerisch zu gestalten bzw. zu bepflanzen sind. Es wird ausdrücklich festgeschrieben, dass die Verwendung von Kies- und Schottermaterial nur bis max. 10 % der Fläche zulässig ist. Durch diese Festsetzung soll u. a. versucht werden, dem heutigen Trend zu Kiesvorgärten, wie er u. a. in vielen Neubaugebieten vorzufinden ist, entgegenzuwirken. Außerdem ist eine Regelung für die Außenwände von baulichen Anlagen, die zwei Meter oder weniger von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegen, getroffen worden. Diese sind mit Kletterpflanzen zu beranken, wobei je zwei Meter Wandlänge mindestens eine Pflanze zu setzen ist.

 

Seitens der Verwaltung wird immer wieder festgestellt, dass Bauherren die gestalterischen Festsetzungen in den Bebauungsplänen oft nicht zur Kenntnis nehmen, da in den meisten Fällen ein Architekturbüro mit der Planung des Neubaus beauftragt wird. Insbesondere auf die Hinweise zur Anlegung und Gestaltung von Pflanzflächen auf den privaten Grundstücken sind die Bauherren häufig durch gesonderte Informationen hinzuweisen.

Für das Baugebiet „Buschenkamp“ ist daher angedacht, die Grundstückseigentümer nach Beantragung eines Bauvorhabens hinsichtlich der gestalterischen Grün- und Pflanzfestsetzungen mittels eines Flyers/Merkblattes entsprechend zu informieren.

 

Es erscheint grundsätzlich sinnvoller, Grundstückseigentümer durch ausführliche Informationen und Beratung dazu zu bewegen, freiwillig Maßnahmen für die Artenvielfalt anzustreben. Durch regelmäßige Berichte zu diesem Thema in der Presse und durch entsprechende Veranstaltungen soll versucht werden, die Bürgerinnen und Bürger hierfür zu sensibilisieren. So fand zum Beispiel im Rahmen der zurückliegenden Klimaschutzwoche eine Führung mit der Überschrift „Artenschutz ist Klimaschutz“ statt. Dieses Handeln soll auch in Zukunft weiter verfolgt werden.

 

Zu der angeregten Festsetzung hinsichtlich der Straßenbeleuchtung ist anzumerken, dass in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 28.03.2019 beschlossen wurde, die Straßenbeleuchtung nach und nach umzurüsten. Hierbei wurde festgelegt, dass die Leipziger Leuchte „Alfons“ zukünftig in Billerbeck verwendet wird. Dieses sind eingehauste Lampen, die in Billerbeck mit Leuchtmitteln in einer Farbtemperatur von 3.000 Kelvin versehen werden. In den Neubaugebieten findet dieser Leuchtentyp direkt Verwendung. Die ca. 250 Peitschenmastleuchten sind bereits eingehaust, die Leuchtmittel mit einer Farbtemperatur von 4.000 Kelvin werden nach und nach gegen solche mit 3.000 Kelvin ausgetauscht.

 

 

i.A.                                                      i.A.

 

 

 

Birgitt Nachbar                                 Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Rates vom 27.06.2019, TOP 18 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: