hier: Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat unter
dem o. a. Datum einen Antrag mit verschiedene Punkten zur Förderung der
Artenvielfalt auf dem Gebiet der Stadt Billerbeck eingereicht.
Nach Beratung in der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am
27.06.2019 wurde der v. g. Antrag an den Bezirksausschuss, den Ausschuss für
Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten und an den Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen.
Der Fraktionsantrag ist im Ratsinformationssystem unter „Dokumente“ zu
der v. g. Sitzung des Rates hinterlegt.
Als Information für die Beratung ist verwaltungsseitig zu den
beantragten Maßnahmen Folgendes auszuführen:
1)
Der Rat der Stadt
Billerbeck möge beschließen, in zukünftigen Baugebieten städtische Flächen für
die Artenvielfalt (Blühstreifen, Wildhecken und auch Baumanpflanzungen)
einzuplanen.
Im gesamten Stadtgebiet soll nach
weiteren Flächen (Spielplatzränder, Rasenflächen usw.) gesucht werden.
In den Bebauungsplänen für neue Wohngebiete
werden sowohl öffentliche Pflanzflächen für Bäume und Sträucher als auch
Pflanzstreifen auf privaten Grundstücken ausgewiesen und entsprechend der
Festsetzungen gestaltet. Dies erfolgt im Rahmen einer Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung zur Vermeidung eines Verschlechterungsverbots für
Natur und Landschaft. Der Gedanke hinsichtlich der Förderung der Artenvielfalt
wird durch die Festsetzung, dass heimische Bäume und Sträucher zu pflanzen
sind, Rechnung getragen.
In den letzten Jahren erfolgte auf vielen
städt. Flächen die Umwandlung von Grünflächen oder Beeten in Blühstreifen zur
Förderung der Artenvielfalt. Die Erfahrung aus dem vorletzten und letzten
Sommer hat gezeigt, dass diese Blühstreifen in den heißen Sommermonaten durch
die Mitarbeiter des Bauhofes gewässert werden müssen, um so eine optimale
Entwicklung des Saatgutes zu erreichen. Bisher bewässert nur ein Anlieger einen
Blühstreifen auf einem städt. Grundstück. In jedem Jahr erfolgt unter Berücksichtigung
des v. g. personellen Aufwandes die Suche nach weiteren Flächen für die Anlegung
von Blühstreifen. Die Nachfrage nach Saatgut bei der Verwaltung zeigt, dass
diese bunte Artenvielfalt von Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen wird und der
Sinn und Nutzen von diesen offensichtlich auch erkannt und befürwortet wird.
In der Sitzung des Umwelt- und
Denkmalausschusses vom 28.03.2019 wurde das städt. Konzept zur
Grünflächenpflege vorgestellt. Darin ist ausgewiesen, dass die vorhandene
Vegetation nach Bedarf durch standortgerechte Stauden, die der Erhöhung der
Artenvielfalt dienen, ausgetauscht werden soll. Die Neuanlegung von Staudenbeeten,
wie jetzt z. B. in der Nikolausstraße, erfolgt auf der Grundlage des
Grünflächenkonzeptes. Vorhandene Pflanzbeete werden in Staudenbeete
umgestaltet, sofern sich Patenschaften für die Pflege ergeben. In den Haushaltsplan
2020 ist hierfür ein Betrag in Höhe von 5.000,00 Euro eingestellt worden.
Bei der Suche nach Paten für die Wegesränder
an Wander- und Wirtschaftswegen haben sich zwischenzeitlich auch Freiwillige
für die Pflege von Grünflächen im Innenstadtbereich gemeldet. Mit dem Ziel, der
heimischen Blütenvielfalt und der daran gebundenen Insektenwelt mehr Raum zu
geben, werden diese Flächen nun von ihnen gepflegt.
2) Ferner sollten die Texthinweise zu
Pflanzempfehlungen, Außenanlagengestaltung und Insektenfreundlichen Beleuchtung
in die textlichen Festsetzungen aller aktuellen und zukünftigen Bebauungspläne
aufgenommen werden.
Die Aufstellung von Bebauungsplänen sollte grundsätzlich
unter Berücksichtigung des planerischen Zurückhaltungsgebotes erfolgen. Zur
Entlastung des Planungsprozesses und um Rechtsfehler zu vermeiden, wird
verwaltungsseitig daher eine überhöhte Regelungsdichte vermieden.
In dem Bebauungsplan für das neue Baugebiet
„Buschenkamp“ wurde neben den unter Punkt 1) ausgeführten Festsetzungen erstmalig
vorgesehen, dass die Vorgartenflächen von Versiegelungen und baulichen Anlagen
freizuhalten und gärtnerisch zu gestalten bzw. zu bepflanzen sind. Es wird
ausdrücklich festgeschrieben, dass die Verwendung von Kies- und
Schottermaterial nur bis max. 10 % der Fläche zulässig ist. Durch diese
Festsetzung soll u. a. versucht werden, dem heutigen Trend zu Kiesvorgärten,
wie er u. a. in vielen Neubaugebieten vorzufinden ist, entgegenzuwirken. Außerdem
ist eine Regelung für die Außenwände von baulichen Anlagen, die zwei Meter oder
weniger von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegen, getroffen worden.
Diese sind mit Kletterpflanzen zu beranken, wobei je zwei Meter Wandlänge
mindestens eine Pflanze zu setzen ist.
Seitens der Verwaltung wird immer wieder
festgestellt, dass Bauherren die gestalterischen Festsetzungen in den
Bebauungsplänen oft nicht zur Kenntnis nehmen, da in den meisten Fällen ein
Architekturbüro mit der Planung des Neubaus beauftragt wird. Insbesondere auf
die Hinweise zur Anlegung und Gestaltung von Pflanzflächen auf den privaten
Grundstücken sind die Bauherren häufig durch gesonderte Informationen hinzuweisen.
Für das Baugebiet „Buschenkamp“ ist daher
angedacht, die Grundstückseigentümer nach Beantragung eines Bauvorhabens
hinsichtlich der gestalterischen Grün- und Pflanzfestsetzungen mittels eines
Flyers/Merkblattes entsprechend zu informieren.
Es erscheint grundsätzlich sinnvoller,
Grundstückseigentümer durch ausführliche Informationen und Beratung dazu zu bewegen,
freiwillig Maßnahmen für die Artenvielfalt anzustreben. Durch regelmäßige
Berichte zu diesem Thema in der Presse und durch entsprechende Veranstaltungen
soll versucht werden, die Bürgerinnen und Bürger hierfür zu sensibilisieren. So
fand zum Beispiel im Rahmen der zurückliegenden Klimaschutzwoche eine Führung
mit der Überschrift „Artenschutz ist Klimaschutz“ statt. Dieses Handeln soll
auch in Zukunft weiter verfolgt werden.
Zu der angeregten Festsetzung hinsichtlich
der Straßenbeleuchtung ist anzumerken, dass in der Sitzung des Ausschusses für
Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 28.03.2019 beschlossen
wurde, die Straßenbeleuchtung nach und nach umzurüsten. Hierbei wurde
festgelegt, dass die Leipziger Leuchte „Alfons“ zukünftig in Billerbeck
verwendet wird. Dieses sind eingehauste Lampen, die in Billerbeck mit
Leuchtmitteln in einer Farbtemperatur von 3.000 Kelvin versehen werden. In den
Neubaugebieten findet dieser Leuchtentyp direkt Verwendung. Die ca. 250 Peitschenmastleuchten
sind bereits eingehaust, die Leuchtmittel mit einer Farbtemperatur von 4.000
Kelvin werden nach und nach gegen solche mit 3.000 Kelvin ausgetauscht.
i.A. i.A.
Birgitt Nachbar Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin