Betreff
Planfeststellung für den Neubau der Erdgasfernleitung "Wettringen-Roxel" der e.on Ruhrgas AG hier: Abgabe einer Stellungnahme
Vorlage
FBPB/151/2007
Art
Sitzungsvorlage

        Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

 

Die Stadt Billerbeck erhebt zum o. g. Bauvorhaben keine Einwendungen, sofern der neu ausgebaute Wirtschaftsweg in der Gemarkung Beerlage, Flur 11, Flurstück 168, geschlossen gekreuzt wird.


Sachverhalt:

 

Die Bezirksregierung Münster führt auf Antrag der e.on Ruhrgas AG für den Neubau einer Erdgasfernleitung das Anhörungsverfahren gem. § 43a des Gesetzes über Elektrizitäts- und Gasversorgung durch. Die Stadt Billerbeck ist aufgefordert zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen, wobei sie nur Einwendungen, welche sich aus dem hoheitlichen Aufgabenbereich ergeben, vorbringen kann. Es sei denn, dass Vermögensinteressen betroffen werden.

 

Die neue Erdgastransportleitung soll vom Knotenpunkt Wettringen parallel (Achsabstand ca. 5 Meter) zur bereits vorhandenen Leitung zur Armaturenstation Roxel führen. In Wettringen besteht eine Anschlussmöglichkeit zum Erdgasspeicher Epe sowie zum Netzkoppelungspunkt Emsbürgen. Die Leitungstrasse liegt in Billerbeck unterhalb der Hochspannungsleitung westlich der Gärtnersiedlung auf der Beerlage.

 

Planungsvorhaben der Stadt sind durch das Vorhaben nicht betroffen, zumal durch die bereits vorhandenen Leitungstrassen der Spielraum schon heute begrenzt ist. Insofern wird vorgeschlagen keine grundsätzlichen Einwendungen zu erheben.

 

Durch das Vorhaben ist städtisches Eigentum betroffen. Zum einen zwei unbefestigte Wegeparzellen, welche relativ unbedeutend sind. Problematischer ist der im Rahmen der Flurbereinigung neu ausgebaute sog. Thiemannweg. Dort ist zunächst eine offene Kreuzung vorgesehen (ausgehobener Rohrgraben). Hier wurde bereits im Vorfeld von Seiten der Stadt die Notwendigkeit der geschlossenen Kreuzung (z.B. Bohrpressverfahren) deutlich gemacht. Es wurde zwar ein prinzipielles Verständnis signalisiert, jedoch konnte noch keine definitive Aussage gemacht werden. Eine geschlossene Führung ist zwar mit einer längeren Blockierung der Straße verbunden (ca. 5 Tage), dies ist u. E. jedoch unproblematischer, als die frisch asphaltierte Decke wieder aufzureißen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer               Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter               Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                              -,--

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Übersichtsplan 1:25:000