hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
1.
Für das
Plangebiet, welches große Teile des Bebauungsplangebietes „An der Kolvenburg“
umfasst, wird die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „An der
Kolvenburg“ beschlossen. Der
Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 41, 50 – 55, 57, 368, 369, 428 – 433,
435 – 458, 460 – 474, 476 – 480, 488, 501, 503, 511 – 516, 521, 533, 534.
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Die
Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach §
13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
3.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13
Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
4.
Der
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kolvenburg“ und der Entwurf
der Begründung werden gebilligt.
5.
Nach §
13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs.
2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Bereits in den
o. g. Sitzungen wurde über die geplante Änderung des Bebauungsplanes beraten.
Entsprechend der Beschlusslage sind die Unterlagen zum vereinfachten Verfahren
vorbereitet worden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den
Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung
der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und
Bauausschusses vom 29.08.2019, TOP 2 ö.S., und des Rates vom 10.10.2019, TOP 10
ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 150,- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
Textliche Änderung
Abgrenzung
Geltungsbereich
Begründung