a) Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2018
wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Verlust von 440,14 € wird durch
Entnahme aus dem Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen.
b) Die Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen und
beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,58 € festgesetzt.
c) Die 18. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2018 schließt mit
einer Unterdeckung von 440,14 € ab. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme
aus dem Sonderposten für Gebührenausgleich. Hier enthalten sind nach Abrechnung
des Verlustes aus dem Jahr 2018 noch 2.681,72 € wobei für die Kalkulation 2019
bereits eine Entnahme von 1.400 € geplant ist.
Auf der
Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge
für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der Gebührenbedarfsberechnung
2020 berücksichtigt.
Die Kosten
für Reinigung und Entsorgung haben sich gegenüber 2019 nicht verändert. Der
Ansatz für den Winterdienst wurde geringfügig gesenkt aufgrund der
durchschnittlichen Kosten der vergangenen milden Winter. Mehrkosten ergeben
sich aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten sowie eine geringere
Entnahme aus dem Sonderposten von 1.000 € (Überschuss aus dem Jahr 2016)
gegenüber 1.400 € im Jahr 2019.
Gegenüber
den gestiegenen Personal- und Sachkostenaufwendungen von 400 € steht ein zu
verplanender Überschuss aus dem Jahr 2015 i.H.v. 1.400 € im Sonderposten für Gebührenausgleich zur
Verfügung.
Hierdurch
ergibt sich für das Jahr 2020 eine Erhöhung des Gebührensatzes je Frontmeter um
0,04 € auf 1,58 €.
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i.A. i.A. i.V.
Marko Hidding Marion Lammers Gerd Mollenhauer
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Allgemeiner
Vertreter
Anlagen:
1) Abschluss 2018,
Produkt 12040 Straßenreinigung (Anlage 1)
2)
Gebührenbedarfsberechnung 2020, Straßenreinigung (Anlage 2)
3) Entwurf 18. Änderungssatzung, Straßenreinigung (Anlage 3)