Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2020 für die Straßenreinigung in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBF/0492/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Verlust von 440,14 € wird durch Entnahme aus dem Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen.

b)    Die Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,58 € festgesetzt.

c)    Die 18. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2018 schließt mit einer Unterdeckung von 440,14 € ab. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus dem Sonderposten für Gebührenausgleich. Hier enthalten sind nach Abrechnung des Verlustes aus dem Jahr 2018 noch 2.681,72 € wobei für die Kalkulation 2019 bereits eine Entnahme von 1.400 € geplant ist.

 

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der Gebührenbedarfsberechnung 2020 berücksichtigt.

 

Die Kosten für Reinigung und Entsorgung haben sich gegenüber 2019 nicht verändert. Der Ansatz für den Winterdienst wurde geringfügig gesenkt aufgrund der durchschnittlichen Kosten der vergangenen milden Winter. Mehrkosten ergeben sich aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten sowie eine geringere Entnahme aus dem Sonderposten von 1.000 € (Überschuss aus dem Jahr 2016) gegenüber 1.400 € im Jahr 2019.

Gegenüber den gestiegenen Personal- und Sachkostenaufwendungen von 400 € steht ein zu verplanender Überschuss aus dem Jahr 2015 i.H.v. 1.400 € im  Sonderposten für Gebührenausgleich zur Verfügung.

 

Hierdurch ergibt sich für das Jahr 2020 eine Erhöhung des Gebührensatzes je Frontmeter um 0,04 € auf 1,58 €.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

 

i.A.                                          i.A.                                                      i.V.

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                              Gerd Mollenhauer

Sachbearbeiter                     Fachbereichsleiterin                                   Allgemeiner Vertreter

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

1) Abschluss 2018, Produkt 12040 Straßenreinigung (Anlage 1)

2) Gebührenbedarfsberechnung 2020, Straßenreinigung (Anlage 2)

3) Entwurf 18. Änderungssatzung, Straßenreinigung (Anlage 3)