a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte
Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zur Kenntnis
genommen und beschlossen. Die entstandene Unterdeckung wird dem bilanziellen
Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltene Unterdeckung aus
dem Jahr 2017 i.H.v. 4.742,98 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2020 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird
zur Kenntnis genommen.
d) Die 2. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Nach der Umstellung des Gebührenmaßstabs nach versiegelter und übriger
Fläche ist der Sitzungsvorlage die Abrechnung der Wasser- und
Bodenverbandsbeiträge für das Jahr 2017 beigefügt. Die Nachkalkulation schließt
ab mit einer Unterdeckung von insgesamt 4.742,98 €. Die Abrechnung der Beiträge
für das Jahr 2018 kann erst nach Abschluss des Jahres 2019 erfolgen, da die
Beiträge für 2018 in 2019 vereinnahmt wurden.
Anhand der Beiträge zu den Wasser- und Bodenverbänden in 2019, den
versiegelten und übrigen Flächen sowie der Personalkosten und der Verrechnung
der Unterdeckung aus der Nachkalkulation 2017 wurden die Umlagekosten für das
Jahr 2020 neu kalkuliert. Wie aus der beigefügten Kalkulation hervor geht,
ergeben sich folgende Änderungen:
|
2019 |
2020 |
||
Unterhaltungsverband |
Flächenart |
Flächenart |
||
versiegelt |
übrige |
versiegelt |
übrige |
|
Gebührensatz in € je m² |
Gebührensatz in € je m² |
|||
Mittlere Berkel |
0,03132 |
0,00009 |
0,03755 |
0,00011 |
Münstersche Aa |
0,03558 |
0,00010 |
0,03755 |
0,00011 |
Obere Berkel |
0,00886 |
0,00008 |
0,00981 |
0,00009 |
Obere Stever |
0,02126 |
0,00015 |
0,02141 |
0,00015 |
Steinfurter Aa Coesfeld |
0,00978 |
0,00003 |
0,00985 |
0,00003 |
Steinfurter Aa Steinfurt |
0,01665 |
0,00015 |
0,01919 |
0,00018 |
Durch die sich aus der Kalkulation ergebenden Änderungen der Gebührensätze
ist die Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der
Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW entsprechend durch die 2.
Änderungssatzung für das Jahr 2020 anzupassen.
i.A. i.A. i.V.
Marko Hidding Marion
Lammers Gerd
Mollenhauer
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Allgemeiner
Vertreter
Anlagen:
1)
Abrechnung
der WaBoV 2017 (Anlage 1)
2)
Kalkulation
WaBoV Gebühren 2020 (Anlage 2)
3)
Entwurf
der 2. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. §
64 LWG NRW (Anlage 3)