Betreff
Festsetzung der Umlagekosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW; 2. Änderungssatzung
Vorlage
FBF/0493/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)     Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Unterdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen.

 

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltene Unterdeckung aus dem Jahr 2017 i.H.v. 4.742,98 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2020 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die 2. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Sachverhalt:

 

Nach der Umstellung des Gebührenmaßstabs nach versiegelter und übriger Fläche ist der Sitzungsvorlage die Abrechnung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge für das Jahr 2017 beigefügt. Die Nachkalkulation schließt ab mit einer Unterdeckung von insgesamt 4.742,98 €. Die Abrechnung der Beiträge für das Jahr 2018 kann erst nach Abschluss des Jahres 2019 erfolgen, da die Beiträge für 2018 in 2019 vereinnahmt wurden.

 

Anhand der Beiträge zu den Wasser- und Bodenverbänden in 2019, den versiegelten und übrigen Flächen sowie der Personalkosten und der Verrechnung der Unterdeckung aus der Nachkalkulation 2017 wurden die Umlagekosten für das Jahr 2020 neu kalkuliert. Wie aus der beigefügten Kalkulation hervor geht, ergeben sich folgende Änderungen:

 

 

2019

2020

 

Unterhaltungsverband

Flächenart

Flächenart

versiegelt

übrige

versiegelt

übrige

 

Gebührensatz in € je m²

 

Gebührensatz in € je m²

Mittlere Berkel

0,03132

0,00009

0,03755

0,00011

Münstersche Aa

0,03558

0,00010

0,03755

0,00011

Obere Berkel

0,00886

0,00008

0,00981

0,00009

Obere Stever

0,02126

0,00015

0,02141

0,00015

Steinfurter Aa Coesfeld

0,00978

0,00003

0,00985

0,00003

Steinfurter Aa Steinfurt

0,01665

0,00015

0,01919

0,00018

 

Durch die sich aus der Kalkulation ergebenden Änderungen der Gebührensätze ist die Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW entsprechend durch die 2. Änderungssatzung für das Jahr 2020 anzupassen.

 

i.A.                                          i.A.                                                      i.V.

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                              Gerd Mollenhauer

Sachbearbeiter                     Fachbereichsleiterin                                   Allgemeiner Vertreter


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

1)    Abrechnung der WaBoV 2017 (Anlage 1)

2)    Kalkulation WaBoV Gebühren 2020 (Anlage 2)

3)    Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW (Anlage 3)