a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die
Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die
entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für
Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus
Vorjahren in Höhe von 31.600 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung
2020 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Das Produkt 11020 Abfallwirtschaft schließt in der Nachkalkulation für
das Jahr 2018 mit einem Überschuss von 11.062,49 € ab. Die sich bereits in 2018
abzeichnende Lage der gesunkenen Verwertungserlöse für Papier und
Elektroschrott konnte zum Teil durch Mehreinnahmen von Benutzungsgebühren durch
die Aufstellung neuer Behälter an Neubauten aufgefangen werden. Auch der
trockene Sommer 2018 wirkt sich auf die gesunkenen Grünabfälle aus, so dass
hier Entsorgungskosten gegenüber der Kalkulation eingespart werden konnten.
Im Zuge der
für 2020 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung
wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung
für das Jahr 2020). Es wurden Gesamtkosten von 750.150 € kalkuliert. Gegenüber
dem Ansatz von 2019 sinken die Kosten um 20.650 €. Im Gegenzug sinken jedoch
die Einnahmen aus den Erstattungen des Dualen Systems auf der zweiten Seite auf
0 €. Diese Beträge werden nach Abschluss einer kreisweiten Vereinbarung mit den
Dualen Systemen jetzt in den Kosten für Sammlung und Transport direkt
verrechnet. In 2018 war durch Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ab 2019 die
Verrechnung noch nicht absehbar.
Aufgrund des
Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung sind die Kosten der Bioabfallentsorgung
durch einen Mehraufwand an Transportkosten um 5,80 €/t auf 74,80 €/t gestiegen,
wobei diese Kostensteigerung durch die ebenfalls in 2019 abzeichnenden Mindermengen
aufgefangen werden können.
Die größten
Einbußen auf der Einnahmenseite ergeben die gesunkenen Verwertungserlöse im
Bereich Altpapier und Elektroschrott. Aufgrund der aktuellen Marktlage wird für
2020 mit niedrigen Erlösen gegenüber 2019 gerechnet.
Unter
Berücksichtigung der Einnahmen und Erträge verbleibt ein über die Restmüllgefäße
zu verteilender Aufwand von 623.250 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation
2020). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres betrugen diese Aufwendungen
612.600 €.
Diese
Mehrkosten werden jedoch durch eine gestiegene Anzahl an aufgestellte Müllgefäße
aufgeteilt, sodass die Gebühr für die
Abfallbeseitigung gegenüber dem Jahr 2019 gleich bleibt.
Hiermit
einbezogen wurde auch eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich
i. H. v. 31.600 € aus dem Jahr 2016 und tlw. 2017. Zur Stützung der weiteren
Gebühren stehen dann noch rd. 42.000 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich
für die kommenden Jahre zur Verfügung. Hier enthalten ist auch der Überschuss
aus der Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2018 in Höhe von
11.062,49 €.
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i.A. i.A. i.V.
Marko Hidding Marion Lammers Gerd Mollenhauer
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Allgemeiner
Vertreter
Anlagen:
1)
Abschluss
2018, Produkt 11020 Abfallwirtschaft
2) Gebührenbedarfsberechnung 2020