Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2020 für die Abfallbeseitigung
Vorlage
FBF/0495/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 31.600 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2020 berücksichtigt.

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Das Produkt 11020 Abfallwirtschaft schließt in der Nachkalkulation für das Jahr 2018 mit einem Überschuss von 11.062,49 € ab. Die sich bereits in 2018 abzeichnende Lage der gesunkenen Verwertungserlöse für Papier und Elektroschrott konnte zum Teil durch Mehreinnahmen von Benutzungsgebühren durch die Aufstellung neuer Behälter an Neubauten aufgefangen werden. Auch der trockene Sommer 2018 wirkt sich auf die gesunkenen Grünabfälle aus, so dass hier Entsorgungskosten gegenüber der Kalkulation eingespart werden konnten.

 

Im Zuge der für 2020 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020). Es wurden Gesamtkosten von 750.150 € kalkuliert. Gegenüber dem Ansatz von 2019 sinken die Kosten um 20.650 €. Im Gegenzug sinken jedoch die Einnahmen aus den Erstattungen des Dualen Systems auf der zweiten Seite auf 0 €. Diese Beträge werden nach Abschluss einer kreisweiten Vereinbarung mit den Dualen Systemen jetzt in den Kosten für Sammlung und Transport direkt verrechnet. In 2018 war durch Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ab 2019 die Verrechnung noch nicht absehbar.

 

Aufgrund des Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung sind die Kosten der Bioabfallentsorgung durch einen Mehraufwand an Transportkosten um 5,80 €/t auf 74,80 €/t gestiegen, wobei diese Kostensteigerung durch die ebenfalls in 2019 abzeichnenden Mindermengen aufgefangen werden können.

 

Die größten Einbußen auf der Einnahmenseite ergeben die gesunkenen Verwertungserlöse im Bereich Altpapier und Elektroschrott. Aufgrund der aktuellen Marktlage wird für 2020 mit niedrigen Erlösen gegenüber 2019 gerechnet.

 

Unter Berücksichtigung der Einnahmen und Erträge verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu verteilender Aufwand von 623.250 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation 2020). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres betrugen diese Aufwendungen 612.600 €.

Diese Mehrkosten werden jedoch durch eine gestiegene Anzahl an aufgestellte Müllgefäße aufgeteilt, sodass die Gebühr für die Abfallbeseitigung gegenüber dem Jahr 2019 gleich bleibt.

Hiermit einbezogen wurde auch eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich i. H. v. 31.600 € aus dem Jahr 2016 und tlw. 2017. Zur Stützung der weiteren Gebühren stehen dann noch rd. 42.000 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich für die kommenden Jahre zur Verfügung. Hier enthalten ist auch der Überschuss aus der Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2018 in Höhe von 11.062,49 €.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

i.A.                                          i.A.                                                      i.V.

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                              Gerd Mollenhauer

Sachbearbeiter                     Fachbereichsleiterin                                   Allgemeiner Vertreter

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

1)    Abschluss 2018, Produkt 11020 Abfallwirtschaft

2)    Gebührenbedarfsberechnung 2020