Sachverhalt:
Untersuchungen des Bioabfalls hatten gezeigt, dass sich im Bioabfall
sehr viele Störstoffe wie Plastiktüten, biologisch abbaubare Tüten und Restmüll
befinden. Im Rahmen der Aktion #WIRFUERBIO, mit der sich die Stadt Billerbeck
mit allen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld sowie weiteren Kommunen und
Kreisen in NRW und Niedersachsen zusammengeschlossen hat, wurde daher bereits
in diesem Jahr mit einigen Aktionen für einen sauberen Biomüll geworben. Es
wurden Banner und Plakate aufgehangen und in lokalen Medien sowie über Facebook
Berichte veröffentlicht, Hinweisaufkleber auf Biotonnen angebracht und
Papiertüten kostenlos an die Bürgerinnen und Bürger ausgegeben.
Im nächsten Schritt sollen die Biogefäße auf ihren Inhalt hin
kontrolliert werden. Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld werden
kreisweit die Biogefäße stichprobenartig kontrollieren und bei Fehlbefüllung
die Gefäße von der Abfuhr ausschließen.
Bei festgestellten Falschbefüllungen soll der Verursacher die
Möglichkeit haben, sein Gefäß nachzusortieren und zur kostenpflichtigen
Nachabfuhr innerhalb einer Woche erneut leeren zu lassen oder kostenfrei bei
der nächsten regulären Abfuhr wieder bereit zu stellen. Wer sein Gefäß nicht
nachsortieren möchte soll die Möglichkeit bekommen, sein Biogefäß gegen
Kostenerstattung als Restmüll entsorgen zu können. Die auf privatrechlicher
Basis geregelten Kostenerstattungen für die Nachleerungen (ca. 40 € für Bionachleerung,
ca. 55 € als Restmüllentleerung) werden direkt zwischen Entsorger und
Grundstückseigentümer vor der Abfuhr durch Überweisung des Betrages
abgerechnet.
Da die Handhabung dieser Problematik bislang nicht in der aktuellen
Satzung hinterlegt ist, ist die Abfallsatzung der Stadt Billerbeck entsprechend
des Entwurfs der 5. Änderungssatzung anzupassen. Um Beschlussfassung wird
gebeten.
i.A. i.A. i.V.
Marko Hidding Marion
Lammers Gerd
Mollenhauer
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Allgemeiner Vertreter
Anlagen:
1) Entwurf 5. Änderungssatzung Abfallentsorgung
2) Satzung
über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck v. 18.12.2012, Entwurf mit
markierten Änderungen