Betreff
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck vom 18. Dezember 2012; 5. Änderungssatzung
Vorlage
FBF/0496/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die 5. Änderungssatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird in der Sitzungsvorlage zum Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten zum 07.11.2019 beigefügten Fassung beschlossen.


Sachverhalt:

 

Untersuchungen des Bioabfalls hatten gezeigt, dass sich im Bioabfall sehr viele Störstoffe wie Plastiktüten, biologisch abbaubare Tüten und Restmüll befinden. Im Rahmen der Aktion #WIRFUERBIO, mit der sich die Stadt Billerbeck mit allen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld sowie weiteren Kommunen und Kreisen in NRW und Niedersachsen zusammengeschlossen hat, wurde daher bereits in diesem Jahr mit einigen Aktionen für einen sauberen Biomüll geworben. Es wurden Banner und Plakate aufgehangen und in lokalen Medien sowie über Facebook Berichte veröffentlicht, Hinweisaufkleber auf Biotonnen angebracht und Papiertüten kostenlos an die Bürgerinnen und Bürger ausgegeben.

 

Im nächsten Schritt sollen die Biogefäße auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld werden kreisweit die Biogefäße stichprobenartig kontrollieren und bei Fehlbefüllung die Gefäße von der Abfuhr ausschließen.

 

Bei festgestellten Falschbefüllungen soll der Verursacher die Möglichkeit haben, sein Gefäß nachzusortieren und zur kostenpflichtigen Nachabfuhr innerhalb einer Woche erneut leeren zu lassen oder kostenfrei bei der nächsten regulären Abfuhr wieder bereit zu stellen. Wer sein Gefäß nicht nachsortieren möchte soll die Möglichkeit bekommen, sein Biogefäß gegen Kostenerstattung als Restmüll entsorgen zu können. Die auf privatrechlicher Basis geregelten Kostenerstattungen für die Nachleerungen (ca. 40 € für Bionachleerung, ca. 55 € als Restmüllentleerung) werden direkt zwischen Entsorger und Grundstückseigentümer vor der Abfuhr durch Überweisung des Betrages abgerechnet.

 

Da die Handhabung dieser Problematik bislang nicht in der aktuellen Satzung hinterlegt ist, ist die Abfallsatzung der Stadt Billerbeck entsprechend des Entwurfs der 5. Änderungssatzung anzupassen. Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

i.A.                                          i.A.                                                      i.V.

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                              Gerd Mollenhauer

Sachbearbeiter                     Fachbereichsleiterin                                   Allgemeiner Vertreter


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

1)         Entwurf 5. Änderungssatzung Abfallentsorgung

2)         Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck v. 18.12.2012, Entwurf mit markierten Änderungen