hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Industriegebiet
Hamern“ umfasst, wird die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes
„Industriegebiet Hamern“ beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst Teile der
Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 39, Flurstücke 6-9, 195, 196
und 234- 236. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
·
nach
Nordosten durch die Raiffeisenstraße (Flurstück 248)
·
im
Südwesten durch den Wirtschaftsweg (Flurstück 40)
·
im
Südwesten durch die Fläche des Regenrückhaltebeckens (Flurstück 5)
·
im
Nordwesten durch die südöstliche Grenze des Weges (Gemarkung
Biller-beck-Kirchspiel, Flur 40, Flurstück 161).
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die
Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
Sachverhalt:
Die im südlichen Teil der Raiffeisenstraße ansässige Firma für Reinraumtechnik möchte ihren Betrieb erneut erweitern und hat die übrigen Teilflächen bis zur südöstlichen Grenze des Gewerbegebietes erworben. Nunmehr bittet sie um eine zügige Anpassung des Planungerechtes an die bereits bebauten Flächen des Betriebes. Hintergrund ist, dass auch bei dem jetzt geplanten Baukörper der Büroteil dreigeschossig ausgeführt werden soll und durch das Anlegen von Mitarbeiterparkplätzen die zulässige Grundflächenzahl überschritten werden wird. Für den übrigen Teil der südlich der Raiffeisenstraße liegenden Flächen des Gewerbegebietes wurde bereits durch die 6. und 7. Änderung des Bebauungsplanes eine dreigeschossige Bauweise Richtung Straße zugelassen und die zulässige Grundflächenzahl erhöht. Eine Aufnahme der nun betroffenen Flächen erfolgte damals nicht, da dies Ausgleichsmaßnahmen zur Folge gehabt hätte, die der damalige Eigentümer nicht hätte tragen wollen. Im Bereich südlich der Raiffeisenstraße ist jetzt nur noch ein kleines Teilstück mit dem geringeren Maß der baulichen Nutzung verblieben, welches nun im vereinfachten Verfahren geändert werden kann.
Aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahme wurde auf eine Vorberatung verzichtet und die Planung direkt erstellt. Der Antragsteller hat die Planungskosten mit dem Wissen übernommen, dass der Rat Entscheidungsträger des Verfahrens ist und sich gegen eine solche Planung aussprechen könnte. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag, in dem ebenfalls Regelungen zu den Baumanpflanzungen und den Ökopunkten enthalten sind, wurde bereits geschlossen
Verwaltungsseitig wird das Bauvorhaben befürwortet, da es flächenschonend ist, die Betriebserweiterung möglichst kompakt auf der zur Verfügung stehenden Fläche umzusetzen. Zusätzlich ermöglicht es die Betriebsabläufe zu optimieren. Die gebauten und auch der geplante Baukörper weisen zwar ein großes Volumen auf, durch die homogene Bauart und gleichartige Gestaltung haben die Betriebe südlich der Raiffeisenstraße jedoch eine städtebaulich gut vertretbare Wirkung in den Außenbereich. Durch die zukünftig umlaufenden Pflanzstreifen und vor allem die Baumanpflanzungen wird die Wirkung zur freien Landschaft zukünftig noch weiter verbessert. Der Antragsteller hat bereits aus freien Stücken eine Obstbaumreihe entlang der bestehenden Parkplätze gepflanzt. Diese sind nicht Bestandteil von Festsetzungen und sind nicht in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung enthalten, um gegebenenfalls später geplante Betriebserweiterungen nicht zu erschweren.
Zur besseren Übersichtlichkeit der Planzeichnung umfasst der Geltungsbereich der 8. Änderung auch die Teilbereiche der 6. und 7. Änderung. Die damals textlich festgesetzten und mit den Bauherren vereinbarten und realisierten Baumstandorte sind nun auch in der Planzeichnung übernommen worden. Es verbleibt im Rahmen der 8. Änderung ein restliches Defizit in der Eingriffsbilanzierung, welches über das städtische Ökokonto mit dem Antragsteller abgerechnet wird.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Entwurf der
Bebauungsplanänderung
Entwurf der Begründung