Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Gemäß GO NRW, §§ 78 ff, werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2020 mit den weiteren Bestandteilen und Anlagen, einschließlich Stellenplan unter Einbeziehung der sich im Beratungsgang der HFA-Sitzungen ergebenen Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste zusammengefasst sind, beschlossen.
Sachverhalt:
In der
Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 10.10.2019 erfolgte die Einbringung
des Haushaltsplanentwurfes 2020 in den Rat. Dieser wurde durch Beschluss des
Rates zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zum Zwecke
der Vorberatung sind 2 Sitzungstermine vorgesehen, und zwar am 12.11.2019 und
26.11.2019.
Die
Ergebnisse aus der ersten HFA-Beratung am 12.11.2019 wurden u. a. in die Änderungslisten
eingearbeitet.
Weiterhin
wurden die Aufwendungen der Kreis- und Jugendamtsumlage an die neuen
geschätzten Hebesatzpunkte nach Senkung des LWL Umlagesatzes, sowie den Auswirkungen
der Modellrechnung für den Kreis (Verbesserung der Umlagegrundlagen) nach unten
angepasst. Hierbei wurde auch unterstellt, dass der Kreis Coesfeld seine
Ausgleichsrücklage wesentlich stärker in Anspruch nehmen muss.
Nach
Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund wird die Modellrechnung für ELAG
2019 frühestens Ende des Jahres herausgegeben. Auch die rationalisierte Steuerschätzung
für NRW wird frühestens in den nächsten Wochen bekanntgegeben. Wesentliche
Änderungen bei den Steuererträgen sind jedoch nicht zu erwarten.
Die
personelle Verstärkung für den Bereich Klimaschutz wurde im Stellenplan 2020 vorgesehen.
Weiterhin wurden 20.000 € für den Bereich Klimaschutz an Aufwendungen im
Produkt 15050 „Wirtschaftsförderung und Klimaschutz“ sowie die entsprechende
65% Förderung eingeplant.
Im Finanzplan
wurden Auszahlungen i. H. v. 754.000 € für den Wirtschaftswegebau unter
Berücksichtigung des bisherigen Anteils der Anlieger von 10% der Baukosten angesetzt.
Somit ergeben sich zuwendungsfähige Auszahlungen von 678.600 €. Diese werden
mit 70% (als Leaderregion) vom Land NRW über die „Zuwendung zur Förderung einer
nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur“ gefördert. Der
verbleibende Eigenanteil wird für das Jahr 2020 über die Investitionspauschale
(203.600 €) finanziert. Für die Folgejahre 2021 und 2022 werden dafür jedoch
lediglich je Jahr 100.000 € an Auszahlungen für den Wirtschaftswegeausbau
angesetzt, so dass hier die vorfinanzierten Mittel im Jahr 2020 der
Investitionspauschale wieder eingespart werden.
Alle weiteren
Änderungen werden in der Sitzung erläutert.
i. A.
Marion
Lammers Marion
Dirks
Kämmerin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates am 10.10.2019, TOP 5 ö. S.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2019, TOP 1 ö. S.
Anlagen:
1) Änderungsvorschläge für den HFA am 26.11.2019 - Ergebnisplanung
2) Änderungsvorschläge für den HFA am 26.11.2019 - Finanzplanung
3) Änderungsvorschläge für den HFA am 26.11.2019 – Investitionen
4) Stellenplan