Betreff
Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 sowie Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2023
Vorlage
FBF/0497/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Gemäß GO NRW, §§ 78 ff, werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2020 mit den weiteren Bestandteilen und Anlagen, einschließlich Stellenplan unter Einbeziehung der sich im Beratungsgang der HFA-Sitzungen ergebenen Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste zusammengefasst sind, beschlossen.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 10.10.2019 erfolgte die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020 in den Rat. Dieser wurde durch Beschluss des Rates zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zum Zwecke der Vorberatung sind 2 Sitzungstermine vorgesehen, und zwar am 12.11.2019 und 26.11.2019.

 

Die Ergebnisse aus der ersten HFA-Beratung am 12.11.2019 wurden u. a. in die Änderungslisten eingearbeitet.

 

Weiterhin wurden die Aufwendungen der Kreis- und Jugendamtsumlage an die neuen geschätzten Hebesatzpunkte nach Senkung des LWL Umlagesatzes, sowie den Auswirkungen der Modellrechnung für den Kreis (Verbesserung der Umlagegrundlagen) nach unten angepasst. Hierbei wurde auch unterstellt, dass der Kreis Coesfeld seine Ausgleichsrücklage wesentlich stärker in Anspruch nehmen muss.

 

Nach Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund wird die Modellrechnung für ELAG 2019 frühestens Ende des Jahres herausgegeben. Auch die rationalisierte Steuerschätzung für NRW wird frühestens in den nächsten Wochen bekanntgegeben. Wesentliche Änderungen bei den Steuererträgen sind jedoch nicht zu erwarten.

 

Die personelle Verstärkung für den Bereich Klimaschutz wurde im Stellenplan 2020 vorgesehen. Weiterhin wurden 20.000 € für den Bereich Klimaschutz an Aufwendungen im Produkt 15050 „Wirtschaftsförderung und Klimaschutz“ sowie die entsprechende 65% Förderung eingeplant.

 

Im Finanzplan wurden Auszahlungen i. H. v. 754.000 € für den Wirtschaftswegebau unter Berücksichtigung des bisherigen Anteils der Anlieger von 10% der Baukosten angesetzt. Somit ergeben sich zuwendungsfähige Auszahlungen von 678.600 €. Diese werden mit 70% (als Leaderregion) vom Land NRW über die „Zuwendung zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur“ gefördert. Der verbleibende Eigenanteil wird für das Jahr 2020 über die Investitionspauschale (203.600 €) finanziert. Für die Folgejahre 2021 und 2022 werden dafür jedoch lediglich je Jahr 100.000 € an Auszahlungen für den Wirtschaftswegeausbau angesetzt, so dass hier die vorfinanzierten Mittel im Jahr 2020 der Investitionspauschale wieder eingespart werden.

 

Alle weiteren Änderungen werden in der Sitzung erläutert.

 

i. A.                                                                

 

 

 

Marion Lammers                                          Marion Dirks

Kämmerin                                                      Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Rates am 10.10.2019, TOP 5 ö. S.

                   Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2019, TOP 1 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

1) Änderungsvorschläge für den HFA am 26.11.2019 - Ergebnisplanung

2) Änderungsvorschläge für den HFA am 26.11.2019 - Finanzplanung

3) Änderungsvorschläge für den HFA am 26.11.2019 – Investitionen

4) Stellenplan