Betreff
Antrag auf Förderung für den Ausbau von Wirtschaftswegen
Vorlage
FBPB/1513/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt für den Wirtschaftsweg 562 (COE 114, Wiesmann-Gerdes-Weg) / 575 (Bakenfelder Weg) einen Förderantrag nach der Förderrichtlinie Wirtschaftswege zu stellen. Es wird beschlossen, den Ausbau nach Bewilligung der Mittel durchzuführen. 


Sachverhalt:

 

In den o. a. Sitzungen wurde die mögliche Förderung von Wirtschaftswegen nach der Förderrichtlinie Wirtschaftswege angesprochen. Die Verwaltung solle kurzfristig die überarbeitete Prioritätenliste für den weiteren Wirtschaftswegeausbau in die Beratung bringen, einen Vorschlag für den Ausbau von Wirtschaftswegen unterbreiten und nach der Beratung kurzfristig einen Förderantrag stellen. 

 

Unter dem vorangegangenen TOP wurde die Prioritätenliste beraten. Die Wege 1 bis 4 der Liste werden voraussichtlich in diesem Jahr durch die Teilnehmergemeinschaft Langenhorst/Temming ausgebaut. Hierüber wurde im Frühjahr beraten.

Die Wege Nr. 5 und 6 sind nach Auffassung der Verwaltung nicht förderfähig.

 

Die dann folgenden Wege in der Liste Nr. 7 bis 9 stellen einen zusammenhängenden Weg zwischen der Siedlung Osthellen und der Bundesstraße 525 dar. Konkret handelt es sich um die Wirtschaftswege 562 (Wiesmann-Gerdes-Weg von Osthellen über die Bergallee hinaus bis zum Raape-Dieker-Weg) und 575 (Bakenfelder Weg). Nach Auffassung der Verwaltung ist dieser Weg nach der Richtlinie förderfähig.

 

Die Kosten wurden grob geschätzt mit ca. 754.000,- Euro. Für den Förderantrag müssen die Kosten noch konkreter ermittelt werden.

 

Nach den Regelungen in der Stadt Billerbeck sind von den Anliegern 10 % der Kosten zu übernehmen. Für die verbleibenden 678.600,- Euro beträgt die Förderung bis zu 70 %. Der Regelfördersatz beläuft sich auf 60 %. Hinzu kommt voraussichtlich eine Erhöhung um 10 %, da das Vorhaben nach Auffassung der Verwaltung der Umsetzung einer regionalen Entwicklungsstrategie nach Leader dient. Der Stadtanteil beläuft sich damit auf 203.580,- Euro.

In die Änderungsliste zur HFA-Sitzung am 26. Nov. 2019 wurden diese Werte eingestellt. Verwaltungsseitig wird die Auffassung vertreten, dass der gesamte Eigenanteil aus den jährlich eingeplanten 200.000,- Euro für den Wegeausbau bestritten werden sollte. Da die Mittel für 2020 bereits für die Maßnahmen im Flurbereinigungsgebiet gebunden sind, müssen die nun erforderlichen Mittel für 2020 zusätzlich bereitgestellt werden. Es wird vorgeschlagen, in den Folgejahren die Mittel dergestalt zu kürzen, dass für 2021 und 2022 nur jeweils 100.000,- Euro für den Wegebau eingestellt werden. So können in diesen Jahren auch bereits die Wege 5 und 6 aus der Prioritätenliste hergestellt werden. 

 

i.      V.

 

 

 

Gerd Mollenhauer

Allg. Vertreter


Bezug:      Bezirksausschuss vom 5. Nov. 2019, TOP 1 ö. S., Haupt- und Finanzausschuss vom 12. Nov. 2019, TOP 1 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                         754.000,- Euro

siehe Sachverhalt

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto:                           12020 78550000      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan