Betreff
Sportstättenförderprogramm "Moderne Sportstätten 2022" des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
FBZD/0489/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Das Benehmen zu den beantragten Maßnahmen des

 

·         Zucht-, Reit- u. Fahrverein Billerbeck e. V.

·         Reit- und Fahrverein Beerlage-Holthausen e. V.

·         DJK VfL Billerbeck 1912 e. V.

 

wird erteilt.

 


Sachverhalt:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 19.07.2019 durch den beigefügten Runderlass der Staatskanzlei Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten (Förderrichtlinien „Moderne Sportstätten 2022“ herausgegeben.

 

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und Sportanlagen sowie begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, digitaler Modernisierung, der Herstellung von Barrierefreiheit (-armut) und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzung und Schäden im Sport. Der Erwerb von Sportstätten ist ausgeschlossen.

 

Das Förderprogramm richtet sich in erster Linie an eigenständige Sportvereine bzw. Sportorganisationen die am, 15.10.2018 Mitglied im Kreissportbund oder einem Fachverband des Landessportbundes waren.

 

Antragsvoraussetzung ist ferner, dass der Sportverein bzw.  die Sportorganisation Eigentümer der Sportstätte oder als Mieter bzw. Pächter wirtschaftlicher Träger der Sportstätte ist.

Der Miet- oder Pachtvertrag muss noch mindestens zehn Jahre Bestand haben.

 

Für die Vereine in der Stadt Billerbeck ist insgesamt eine Fördersumme in Höhe von 300.000,00 € vorgesehen.

 

Die Förderung ist in Art, Umfang und Höhe der Zuwendung wie folgt geregelt:

 

Es gibt 3 Fördercluster:

 

Cluster 1:       Förderhöhe 10.000,00 € bis 100.000,00 €

                        Fördersatz: 50 bis 90 Prozent

 

Cluster 2:       Förderhöhe 100.001,00 € bis 1.000.000,00 €

                        Fördersatz: 50 bis 85 Prozent

 

Cluster 3:       Förderhöhe mehr als 1.000.000,00 €

                        Fördersatz: 50 bis 85 Prozent

 

Die Förderhöhe muss je Maßnahme grundsätzlich mindestens 50 Prozent betragen, um die Förderung/Beteiligung des Landes deutlich zu machen.

 

Der verbleibende Eigenanteil der Sportorganisation kann auch durch die Kommune, über das Bürgschaftsprogramm des Landes und/oder durch bürgerschaftliches Engagement als Eigenleistung erbracht bzw. finanziert werden.

 

 

In den vergangenen Wochen haben seitens der Stadtverwaltung Billerbeck Gespräche mit Vereinen und Sportorganisationen  stattgefunden. Hier haben der Zucht-, Reit und Fahrverein Billerbeck, der Reit- und Fahrverein Beerlage – Holthausen und der DJK/VfL Billerbeck die einzelnen Maßnahmen detailliert vorgestellt.

 

Die offiziellen Anträge der vorgenannten Vereine mussten bis 15.11.2019 auf der Online Plattform des Landes dem Kreissportbund Coesfeld gemeldet werden.

 

Der Kreissportbund Coesfeld hat der Stadt Billerbeck folgende Maßnahmen mitgeteilt:

„Weitere Anträge von anderen Vereinen liegen für das Gebiet der Stadt Billerbeck nicht vor. Alle potentielle Vereine und Organisationen wurden in den letzten Monaten mehrmals auf das Förderprogramm hingewiesen.“

 

 

 

 

Zucht-Reit- u. Fahrverein Billerbeck e. V.

 

Maßnahme

Vorhabensbezeichnung: Sanierung/Modernisierung Reitanlage

Sportpolitische Ziele: Bauliche Modernisierung / Sanierung

Dauer: 01.02.2020 bis 31.12.2020

Beschreibung: Beantragung von Einzelmaßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung und Modernisierung der Reitanlage Die Einzelmaßnahmen sind in der Kostenaufstellung aufgeführt. Die vorliegenden Angebote sind beigefügt. Die einzelnen Maßnahmen werden in dem beigefügten Dokument näher erläutert.

 

 

 

 

 

Reit- und Fahrverein Beerlage-Holthausen e. V.

Maßnahme

Vorhabensbezeichnung: Dachsanierung, Renovierung Sanitäre Anlagen

Sportpolitische Ziele: Bauliche Modernisierung / Sanierung

Dauer: 01.06.2020 bis 30.10.2020

Beschreibung: Dachsanierung der Reithalle wegen Undichtigkeit, Ersatz einiger Holzkonstruktionen aufgrund Wasserschäden. Renovierung der WC Anlagen

 

Maßnahme

Vorhabensbezeichnung: Neubau Toranlage, Reithallenbodenerneuerung

Sportpolitische Ziele: Ersatzneubau

Dauer: 01.06.2020 bis 30.10.2020

Beschreibung: Neubau der Toranlage wegen Defekt des alten Tores, Erneuerung des Hallenbodens für eine bessere Beschaffenheit des Untergrundes.

 

Maßnahme

Vorhabensbezeichnung: Sanierung Pferdeboxen, Rep. Beregnungsanlage, Zaunerneuerung Abreiteplatz, Erneuerung der Türen im Eingangsbereich und Meldestelle, Beleuchtung Stallgasse

Sportpolitische Ziele: Bauliche Modernisierung / Sanierung

Dauer: 01.06.2020 bis 30.10.2020

Beschreibung: Sanierung der Pferdeboxen, Reparatur der Beregnungsanlage durch neue Pumpe und neuer Tank, Zaunerneuerung Abreiteplatz, Erneuerung der Türen im Eingangsbereich der Reithalle und Meldestelle, Umstellung Beleuchtung der Stallgasse auf LED, Sanierung des Aufenthaltsraumes und Erneuerung der Einrichtung

 

 

 

DJK VfL Billerbeck 1912 e. V.

 

Maßnahme

Vorhabensbezeichnung: Modernisierung und Sanierung Schießsportanlage

Sportpolitische Ziele: Bauliche Modernisierung / Sanierung, Digitale Modernisierung

Dauer: 01.02.2020 bis 31.12.2020

Beschreibung: Am Schießstand unseres Vereins im Sportpark Billerbeck (Räumlichkeiten sind unbefristet angemietet; Schießstand und Inventar ist Eigentum des Vereins) müssen Neuerungen und Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Diese sind notwendig, da nach fast 12 Jahren die Lichtwerte, die für den Schießsport erforderlich sind, nicht mehr stimmen. Hierfür soll eine neue Lichtanlage eingebaut werden. Zudem ist eine Änderung an der Mess- und Computeranlage unausweichlich. Außerdem ist die Wand hinter den Messrahmen durch die Hobbyschützen sehr in Mitleidenschaft gezogen, sodass Stahlplatten eingezogen werden sollen, damit die Munition nicht mehr in die Wand selbst eindringen kann. Außerdem soll die Wand dann verspachtelt und grundiert werden.

 

Maßnahme

Vorhabensbezeichnung: Sanierung des Vereinsheims

Sportpolitische Ziele: Bauliche Modernisierung / Sanierung, Energetische Sanierung

Dauer: 01.06.2020 bis 31.12.2020

Beschreibung: Unser Vereinsheim am Helker Berg (bestehend u.a. aus Duschen, Umkleiden, zwei Mehrzweckräumen) weist verschiedene Mängel auf, die behoben werden müssen, damit das Gebäude keinen weiteren Schaden nimmt. Die Lüftung in den Umkleiden und Duschen ist nicht ausreichend. Es muss daher eine geregelte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut werden. Auch die vier Warmwasserspeicher (für die Duschen) haben ihre Lebensdauer überschritten. Hier soll eine Frischwasserstation installiert werden. Dazu muss auch die vorhandene Gasheizung (20 Jahre alt) durch eine moderne Gastherme ersetzt werden. Im Grunde soll also die gesamte Technik erneuert werden. Weil im Technikraum im UG nicht genügend Platz für die neue Technik vorhanden ist, muss dieser erweitert werden. Dadurch erhält auch der Jugendraum/Bewegungsraum im EG einen zusätzlichen Abstellraum, sodass die Bestuhlung sowie Sportmaterialien der Sportgruppen außerhalb des Raumes gelagert werden können, was eine bessere Benutzung (mehr Platz, mehr Möglichkeiten) für Sportgruppen mit sich bringt. Um die Kosten für dieses Projekt zu ermitteln, wurden ein Architekt und ein Ingenieur für die Haustechnik (TGA) beauftragt. Der TGA-Ingenieur hat bereits eine komplette Planung angefertigt. Der Architekt hat die Erweiterung geplant und Kosten ermittelt, sodass wir in der Planung soweit sind, dass die Kostenschätzung bereits sehr konkret ist, was für die Planung dieses Vorhabens auch erforderlich ist. Es wurde auch durch den TGA-Ingenieur geprüft, ob sich eine Solartherme-Anlage rechnet. Durch die geringe Dachneigung (nur 7 Grad) hätten die Solarplatten nur einen Wirkungsgrad von 32 %. Die Energieeinsparung würde somit nur bei ca. 5,7 % liegen und ist damit zu gering und eine Investition rechnet sich leider nicht.

 

Maßnahme

Vorhabensbezeichnung: Sanierung Tennisanlage

Sportpolitische Ziele: Bauliche Modernisierung / Sanierung, Energetische Sanierung, Unfallvermeidung/-vorbeugung

Dauer: 01.02.2020 bis 31.12.2020

Beschreibung: Unsere Tennisanlage, insbesondere das Vereinsheim, erfordert wichtige Sanierungsmaßnahmen. Die Heizung im Gebäude ist defekt und darüber hinaus müssen weitere energetische Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Dazu gehört die Wärmedämmung der Geschossdecke sowie die Dämmung der Wasser- und Heizungsleitungen. Zudem sollen energiesparende Pumpen und Heizungssteuerung eingesetzt sowie die Heizungsleitungen teilweise und der Warmwasserboiler erneuert werden. Auch der 35 Jahre alte Wasserboiler muss ersetzt werden und die Wasserleitungen müssen angepasst werden. Eine Enteisungsanlage wird darüber hinaus benötigt, da wir Probleme mit zu hohem Eisengehalt haben. Hinzu kommen wichtige Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Wände und des Mauerwerks sowie der Giebelverkleidung und Holzverschalung der Dachüberstände. Im Bereich der Terrasse und Wegflächen müssen Erneuerungen vorgenommen werden, weil diese abgesackt sind. Die Zaunanlage erfordert ebenfalls einige Reparaturen und Ausrichtungen sowie vier unserer Plätze im Bereich der Tennisnetzpfosten, etc. Alle Einzelmaßnahmen sind unten detailliert mit den geschätzten Kosten aufgeführt.

 

 

 

Der Verfahrensablauf zu Mittelbewilligung ist wie im nachstehend aufgeführten Schaubild geregelt.

 

  1. Die Vereine stellen die Anträge auf dem Förderportal LSB NRW
  2. Der Kreissportbund Coesfeld holt das Benehmen von der Stadt Billerbeck ein.
  3. Der Kreissportbund erstellt eine Priorisierung und leitet die Förderempfehlung weiter an die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
  4. Die Staatskanzlei trifft die Förderentscheidung
  5. Die Förderentscheidung wird dem Kreissportbund zurück gespiegelt.

Gleichzeitig erhält die NRW Bank die Föderentscheidung

  1. Die Vereine werden informiert und stellen den abschließenden Antrag auf Zuwendung bei der NRW Bank
  2. Die NRW Bank erstellt den Zuwendungsbescheid

 

 

 

 

Der Kreissportbund Coesfeld hat das Ziel, bis zum 6. Dezember 2019 die Priorisierung durchzuführen.

 

Hinsichtlich der verschiedenen gemeldeten Maßnahmen wurde den Vereinen in den Vorgesprächen signalisiert, dass wahrscheinlich die 300.000,00 € an Fördersumme für die Stadt Billerbeck nicht ausreichen werden. Der Kreissportbund wird sich hinsichtlich dieser Thematik mit den jeweiligen Vereinen in Verbindung setzen.

 

Aus Sicht der Verwaltung können alle aufgeführten Maßnahmen der vorgenannten Vereine sehr gut nachvollzogen werden. Es stehen keine städtischen Interessen diesen Vorhaben entgegen.

Verwaltungsseitig wird es ausdrücklich begrüßt, dass die Vereinen in die Lage versetzt werden sollen, die notwendige Sanierungen an ihren Vereinsanlagen durchzuführen.

 

Darüber hinaus wäre es sehr wünschenswert, wenn das Land aufgrund der Vielzahl der Anträge über eine Ausweitung oder Verlängerung der Fördermaßnahme nachdenken würde.

 

I.V.

 

 

Hubertus Messing

Fachbereichsleiter


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Förderrichtlinien

Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes NRW