hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung
Billerbeck-Stadt, Flur 24, Flurstück 131, umfasst wird die Aufstellung der 2.
Änderung des Bebauungsplanes „Dreitelkamp I“ beschlossen.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit
§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dreitelkamp I“ und der Entwurf der
Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Wie bereits in den Vorberatungen zur Standortwahl erläutert, ist für den geplanten Standort des Kindergartens im Dreitelkamp die Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Zwar ist das gesamte Grundstück bereits als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt, die Zweckbestimmung ist jedoch Schule und soll nun für einen Teilbereich in Kindergarten geändert werden.
Der geplante Standort ist Richtung Ahornweg orientiert. So ist zum einen eine Ausrichtung des Gartens nach Südosten möglich, was für einen Kindergarten sinnvoll ist, zum anderen soll eine mögliche Erweiterung des Schulgebäudes nicht für die Zukunft verbaut werden. Eine Ablenkung der Schüler durch die Nutzung des Spielbereiches durch die Kindergartenkinder wird somit ebenfalls vermieden.
Eine innere Erschließung der Grundstücksflächen ist über die Ertüchtigung der bestehende Zuwegung möglich.
Die Bebauungsplanänderung wird in der Sitzung vorgestellt.
Die
Planänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt
werden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgern Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger
öffentlicher Belange durchgeführt.
Wie auch bei anderen Bauleitplanverfahren der Innenentwicklung besteht neben der Einsicht über das Internet während der Offenlage auch die Möglichkeit via Telefon, E-Mail oder persönlich mit der Verwaltung die Planänderung zu erörtern.
Es ist vorgesehen in der nächsten Sitzung den konkreten Planentwurf für das Gebäude in öffentlicher Sitzung vorzustellen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom 12.12.2019, TOP 5 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
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Entwurf
der Planzeichnung
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Entwurf
der Begründung