hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
1.
Gem. § 8
Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „An
der Kolvenburg“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
2.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes “An der Kolvenburg“ mit den
örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung
sowie der Begründung.
3.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 3. Änderung des
Bebauungsplanes „An der Kolvenburg“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden
Fassung
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit
geltenden Fassung
Die Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der
zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 27. Dezember 2019
bis zum 28. Januar 2020 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
statt.
Von privater
Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Brandschutzdienststelle des Kreises
Coesfeld erklärt, dass die erdgeschossigen Anbauten (Wintergärten und
Überdachungen) den 2. Rettungsweg der Ober.- bzw. Dachgeschosse nicht
versperren dürfen. Der Einsatz von Leitern der Feuerwehr zu den
Rettungswegfenstern darf nicht eingeschränkt werden. Für das
Bebauungsplanverfahren haben diese Ausführungen keine Relevanz.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes „An der
Kolvenburg“ als Satzung zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 14.11.2019, TOP 3 ö.S., und des Rates vom 12.12.2019, TOP 21 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
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Textliche
Änderung
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Abgrenzung
Geltungsbereich
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Begründung