Betreff
3. Änderung "An der Kolvenburg"
hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1523/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kolvenburg“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

2.     Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes “An der Kolvenburg“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

3.     Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kolvenburg“ beschlossen worden ist.

 

 

Rechtsgrundlagen sind:

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 27. Dezember 2019 bis zum 28. Januar 2020 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

 

Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld erklärt, dass die erdgeschossigen Anbauten (Wintergärten und Überdachungen) den 2. Rettungsweg der Ober.- bzw. Dachgeschosse nicht versperren dürfen. Der Einsatz von Leitern der Feuerwehr zu den Rettungswegfenstern darf nicht eingeschränkt werden. Für das Bebauungsplanverfahren haben diese Ausführungen keine Relevanz.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.

 

Unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kolvenburg“ als Satzung zu beschließen.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 14.11.2019, TOP 3 ö.S., und des Rates vom 12.12.2019, TOP 21 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Nur im Ratsinfosystem:

·           Textliche Änderung

·           Abgrenzung Geltungsbereich

·           Begründung