Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Nottulner Straße"
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1524/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.     Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nottulner Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

3.     Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Nottulner Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

4.     Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nottulner Straße“ beschlossen worden ist.

 

 

Rechtsgrundlagen sind:

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 27. Dezember 2019 bis zum 28. Januar 2020 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

 

Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.  

 

Die Gelsenwasser Energienetze GmbH führt aus, dass im Bebauungsplan Versorgungsleitungen in den Straßen beschrieben werden und weist darauf hin, dass im südlichen Bereich keine Wasserleitung liegt und ein Bestandsplan beigefügt sei. Eine Löschwasserentnahme von 1.100 l/min an einem Hydranten im Einmündungsbereich sei nicht möglich, es gäbe jedoch zwei Varianten zu Entnahmestellen zur Bereitstellung von Löschwasser.

 

Bei den Leitungen in den das Plangebiet umgebenden Verkehrsflächen handelt es sich um Leitungen verschiedener Versorger (z.B. Gas und Strom), welche im Wesentlichen außerhalb des Plangebietes liegen und nicht näher bezeichnet sind. Die Angaben des Wasserversorgers zur Löschwasserversorgung sind in der Begründung entsprechend der Angaben präzisiert worden.

 

Der Landesbetrieb Straßen.NRW führt aus, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes an die Landstraßen 577 und 581 grenzt. Die Erschließung erfolge weiterhin über öffentliche Straßen. Eine vorhandene Zufahrt werde aufgrund der Lage in der Innenkurve der L 577 zukünftig ausgeschlossen. Er weist vorsorglich darauf hin, dass eventuelle Ansprüche auf aktiven oder passiven Lärmschutz gegenüber dem Straßenbaulastträger der Landstraße 577 nicht geltend gemacht werden können, da die Änderung des Bebauungsplanes in Kenntnis der Straße durchgeführt wird.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.

 

Unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nottulner Straße“ als Satzung zu beschließen.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 14.11.2019,
TOP 4 ö.S., und des Rates vom 12.12.2019, TOP 22 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

Entwurf der Bebauungsplanänderung

Entwurf der Begründung