Betreff
8. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Hamern"
hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1526/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.     Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

3.     Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 8. Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet Hamern“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

4.     Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ beschlossen worden ist.

 

 

Rechtsgrundlagen sind:

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 27. Dezember 2019 bis zum 28. Januar 2020 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

 

Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld erklärt, dass mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes ein Punktedefizit von 277 Biotoppunkten (berechnet nach dem Biotopwertverfahren Kreis Coesfeld, 2006) entsteht, welches über das Ökokonto der Stadt Billerbeck ausgeglichen werden soll. Dem Vorgehen werde zugestimmt.

 

Die Thyssengas GmbH weist auf die am nordwestlichen Rand sowie nordöstlich außerhalb der o.g. Bauleitplanung verlaufende Gasfernleitung L07404 hin. Aufgrund technischer Vorschriften seien bestimmte Nutzungen und Tätigkeiten innerhalb eines Schutzstreifens von vier Metern untersagt. Sie verweist im Detail auf alle Maßnahmen, auch außerhalb des Schutzstreifens, die Auswirkungen auf den Bestand und den Betrieb der Leitung haben könnten und die Vorgehensweise bei geplanten Projekten.

Die Leitung ist in der Planzeichnung mit entsprechenden Hinweisen dargestellt. Die Leitung liegt außerhalb des Plangebietes der 8. Änderung.

 

Es wird vorgeschlagen die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.

 

Unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ als Satzung zu beschließen.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 04.12.2019, TOP 1 ö.S., und des Rates vom 12.12.2019, TOP 25 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

Entwurf der Bebauungsplanänderung

Entwurf der Begründung