hier: Auslobung eines Heimatpreises für die Stadt Billerbeck
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Stadt Billerbeck bewirbt sich um die Förderung zur Verleihung des Heimatpreises 2020.
Folgende Preiskriterien werden beschlossen:
- Verdienste um die Heimat
- Erhaltung, Pflege und Förderung von Bräuchen
- Engagement für die Kultur und Tradition
- Engagement zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Stadt Billerbeck
Es muss mindestens ein Preiskriterium erfüllt werden.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates
am 10.10.2019 wurde der Heimatpreis 2019 verliehen.
Auch in den nächsten
Jahren soll der Heimatpreis durch das Förderprogramm „Heimat. Zukunft.
Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ weiter gefördert
werden.
Ziel des Programms ist
es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die
positiv gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar werden zu
lassen.
Ein Element dieses
Förderprogramms ist der „Heimat-Preis“. Die Landesregierung fördert durch die
Übernahme von Preisgeldern die Auslobung und Verleihung von „Heimat-Preisen“
durch Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Um eine weitere Teilnahme
an diesem Förderprogramm zu ermöglichen ist ein positiver Beschluss des Rates
erforderlich.
Die Voraussetzungen
werden wie im vergangen Jahr wie folgt beschrieben:
Verleihungsgrundlagen des „Heimat-Preises“ der Stadt Billerbeck
1. Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des „Heimat-Preises“ sind alle
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Billerbeck sowie Vereine und
Institutionen mit Sitz in der Stadt Billerbeck. Die Ausübung des
Vorschlagsrechtes erfolgt mittels Formblatt.
2. Die Verleihung des „Heimat-Preises“ im Jahr 2020 erfolgt ausschließlich
an Vereine und sonstige Institutionen, deren Wirken auf das Gebiet der Stadt
Billerbeck eingestuft werden kann. Der Verein bzw. die Institution soll
überwiegend mit Ehrenamtlern tätig werden.
3. Die Fördersumme des Landes Nordrhein-Westfalen für den Heimatpreis
beträgt 5.000 Euro.
4. Der Preisträger stellt sich anschließend einem Wettbewerb auf
Landesebene.
Auswahlverfahren
1. Die Ausübung des Vorschlagsrechtes ist bis zum 30.04.2020 möglich.
2. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Vorschlägen bringt die
Verwaltung eine Vorlage in den Ausschuss
für Generationen und Kultur ein, in welcher die eingereichten Vorschläge
dargelegt werden. Hier soll auch die Entscheidung abschließend getroffen
werden.
3. Es wird eine Aufteilung des Preisgeldes wie folgt vorgeschlagen:
1. Preis 2.500,00 €
2. Preis 1.500,00 €
3. Preis 1.000,00 €
Form der Verleihung
Der „Heimat-Preis“ wird
im Rahmen einer Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck an den Preisträger
verliehen. Die Preisverleihung ist für die Ratssitzung am 10.09.2020 vorgesehen.
Teilnahme und Preiskriterien (Gremienbeschluss)
Gemäß den
Fördervoraussetzungen des Landes Nordrhein-Westfalen bedarf es eines Ratsbeschlusses,
dass die Stadt Billerbeck den „Heimat-Preis“ verleihen möchte. Der
Gremienbeschluss hat zudem die Preiskriterien festzulegen. Für diese gibt es keine
Mindestanzahl, so dass die Festlegung von z.B. vier Kriterien möglich ist.
Die Gemeinden und
Gemeindeverbände würdigen im Rahmen der Teilnahme an dem Förderelement
„Heimat-Preis“ das lokale Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im
Bereich Heimat. Sofern die Landesregierung einen Schwerpunkt benennt, ist
dieser angemessen zu berücksichtigen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
wird für das Jahr 2020 auf die Festlegung eines Schwerpunktes verzichten.
Aus Sicht des
Arbeitskreises und der Verwaltung sind folgende Preiskriterien sinnvoll, um dem
Zweck des „Heimat-Preises“ Rechnung zu tragen:
·
Verdienste um die Heimat
·
Erhaltung, Pflege und
Förderung von Bräuchen
·
Engagement für die Kultur
und Tradition
·
Engagement zur Stärkung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Stadt Billerbeck
Es muss mindestens ein
Preiskriterium erfüllt werden.
Antragsverfahren auf Gewährung einer Zuwendung:
Nach erfolgtem Ratsbeschluss
kann die Verwaltung einen Antrag an die zuständige Bezirksregierung richten.
Sollte dem Antrag auf
Gewährung einer Zuwendung für die Maßnahme „Heimat-Preis“ durch das Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
nicht entsprochen werden, wird kein „Heimat-Preis“ verliehen.
I.A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin