Betreff
Bezuschussung von Mehrwegwindeln
Vorlage
FBF/0500/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und mit Einreichung der Originalkaufbelege wird die Anschaffung von Mehrwegwindeln je Kind einmalig bis zum 3. Lebensjahr mit einer fünfzigprozentigen Förderung von maximal 150 € (3-Jahresbetrag) bezuschusst, bei gleichzeitigem Verzicht auf eine zusätzliche Windeltonne.

 

Eine anteilige Verrechnung bei einer eventuellen Umstellung von Mehrweg- auf Einwegwindeln erfolgt bei der Windeltonnengebühr.

 

Für die Bezuschussung werden finanzielle Mittel i. H. v. 1.000 € im Haushalt bereitgestellt. Sollte der Bedarf höher als 1.000 € sein, wird im Haushalt ein höherer Ansatz zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt:

 

Die Bürgeranregung gem. § 24 GO „Bezuschussung von Mehrwegwindeln“ vom 02.10.2019 wurde in der Sitzung des Rates am 12.12.2019 in den Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten sowie an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Die Idee zur Bezuschussung der Mehrwegwindeln ist sehr zu begrüßen, denn durch den Einsatz von Mehrwegwindeln wird Restmüll vermieden und Ressourcen werden geschont. Auch passt diese Idee sehr gut zur Fortführung der Aktion „Plastiktütenfreie Stadt Billerbeck“.

 

Auf Nachfrage bei einigen Billerbecker Kindergärten mit U3-Betreuung und bei Kommunen, die bereits eine Bezuschussung von Mehrwegwindeln anbieten, wurde jedoch festgestellt, dass die Nutzung von Mehrwegwindeln sehr verhalten ist. Heruntergebrochen auf die Einwohnerzahl gibt es durchschnittlich jährlich 4 bis 5 Anträge je 10.0000 Einwohner. Die Zahlen wurden als konstant bezeichnet, Zuwächse gab es in den letzten Jahren nicht zu verzeichnen.

 

Falls die Nutzung von Mehrwegwindeln auch in Billerbeck durch eine finanzielle Förderung bezuschusst würde, wäre es vielleicht ein Anreiz auf Mehrwegwindeln umzusteigen, um somit einen Umweltbeitrag zu leisten.

 

Zur Höhe der Förderung muss jedoch der im Antrag genannte Zuschussbetrag der Windeltonne korrigiert werden. In der Berechnung mit eingeflossen ist die Gebühr i. H. v. 30,00 €/Jahr, die für das Nichtvorhalten einer Biotonne von der Jahresgebühr abgezogen wird. Dadurch verringert sich der maximale Zuschuss von 237,24 € auf drei Jahre gesehen um 90,00 € auf 147,24 €.

 

Da das 120 l-Windelgefäß von Familien am häufigsten für die Entsorgung von Einwegwindeln genutzt wird, sollte auch der Mehrwegwindelzuschuss in der gleichen Höhe angesetzt werden. Um keine Variante (Einweg- oder Mehrwegwindeln) durch eine höhere Bezuschussung zu favorisieren, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen einen maximalen Förderbetrag je Kind bis zum 3. Lebensjahr von 150,00 € als 50 prozentiger Zuschuss zu den tatsächlichen Ausgaben für die Anschaffung von Mehrwegwindeln/Stoffwindeln zu zahlen. Somit ist, wie beim Windelgefäß, ein Eigenanteil von den Eltern zu leisten. Voraussetzung muss natürlich auch der Verzicht auf eine zusätzliche Windeltonne sein. Für das Jahr 2020 müssten somit finanzielle Mittel in Höhe von 750 € eingeplant werden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass der Antrag auf Bezuschussung einmalig bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gestellt werden kann. Dem Antrag beizufügen sind die Originalrechnungen bzw. -quittungen. Durch einen einmaligen Antrag, wie beim Windelgefäß, wird der Verwaltungsaufwand auch entsprechend gering gehalten.

 

Eltern, die jetzt bereits Mehrwegwindeln für Ihr Kind unter 3 Jahren nutzen, hätten so noch die Möglichkeit durch entsprechende Belege einen Zuschuss für den Kauf zu erhalten. Hinweise über die Möglichkeiten der Bezuschussung könnten über die Lokalpresse sowie die sozialen Medien und den Elternbegleitbüchern erfolgen.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

 

i. A.                                         i. A.    

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                              Marion Dirks

Sachbearbeiter                     Fachbereichsleiterin                                   Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlage:

Bürgeranregung Bezuschussung Mehrwegwindeln (nur im Ratsinformationssystem)