Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und mit Einreichung der
Originalkaufbelege wird die Anschaffung von Mehrwegwindeln je Kind einmalig bis
zum 3. Lebensjahr mit einer fünfzigprozentigen Förderung von maximal 150 € (3-Jahresbetrag)
bezuschusst, bei gleichzeitigem Verzicht auf eine zusätzliche Windeltonne.
Eine anteilige Verrechnung bei einer eventuellen Umstellung von Mehrweg-
auf Einwegwindeln erfolgt bei der Windeltonnengebühr.
Für die Bezuschussung werden finanzielle Mittel i. H. v. 1.000 € im Haushalt bereitgestellt. Sollte der Bedarf höher als 1.000 € sein, wird im Haushalt ein höherer Ansatz zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Die
Bürgeranregung gem. § 24 GO „Bezuschussung von Mehrwegwindeln“ vom 02.10.2019
wurde in der Sitzung des Rates am 12.12.2019 in den Ausschuss für Umwelt-,
Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten sowie an den Haupt- und Finanzausschuss
verwiesen.
Die Idee zur
Bezuschussung der Mehrwegwindeln ist sehr zu begrüßen, denn durch den Einsatz
von Mehrwegwindeln wird Restmüll vermieden und Ressourcen werden geschont. Auch
passt diese Idee sehr gut zur Fortführung der Aktion „Plastiktütenfreie Stadt
Billerbeck“.
Auf
Nachfrage bei einigen Billerbecker Kindergärten mit U3-Betreuung und bei
Kommunen, die bereits eine Bezuschussung von Mehrwegwindeln anbieten, wurde
jedoch festgestellt, dass die Nutzung von Mehrwegwindeln sehr verhalten ist.
Heruntergebrochen auf die Einwohnerzahl gibt es durchschnittlich jährlich 4 bis
5 Anträge je 10.0000 Einwohner. Die Zahlen wurden als konstant bezeichnet,
Zuwächse gab es in den letzten Jahren nicht zu verzeichnen.
Falls die
Nutzung von Mehrwegwindeln auch in Billerbeck durch eine finanzielle Förderung
bezuschusst würde, wäre es vielleicht ein Anreiz auf Mehrwegwindeln
umzusteigen, um somit einen Umweltbeitrag zu leisten.
Zur Höhe der
Förderung muss jedoch der im Antrag genannte Zuschussbetrag der Windeltonne
korrigiert werden. In der Berechnung mit eingeflossen ist die Gebühr i. H. v.
30,00 €/Jahr, die für das Nichtvorhalten einer Biotonne von der Jahresgebühr
abgezogen wird. Dadurch verringert sich der maximale Zuschuss von 237,24 € auf
drei Jahre gesehen um 90,00 € auf 147,24 €.
Da das 120
l-Windelgefäß von Familien am häufigsten für die Entsorgung von Einwegwindeln
genutzt wird, sollte auch der Mehrwegwindelzuschuss in der gleichen Höhe
angesetzt werden. Um keine Variante (Einweg- oder Mehrwegwindeln) durch eine
höhere Bezuschussung zu favorisieren, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen
einen maximalen Förderbetrag je Kind bis zum 3. Lebensjahr von 150,00 € als 50
prozentiger Zuschuss zu den tatsächlichen Ausgaben für die Anschaffung von
Mehrwegwindeln/Stoffwindeln zu zahlen. Somit ist, wie beim Windelgefäß, ein
Eigenanteil von den Eltern zu leisten. Voraussetzung muss natürlich auch der
Verzicht auf eine zusätzliche Windeltonne sein. Für das Jahr 2020 müssten somit
finanzielle Mittel in Höhe von 750 € eingeplant werden.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, dass der Antrag auf Bezuschussung einmalig bis zum 3.
Lebensjahr des Kindes gestellt werden kann. Dem Antrag beizufügen sind die
Originalrechnungen bzw. -quittungen. Durch einen einmaligen Antrag, wie beim
Windelgefäß, wird der Verwaltungsaufwand auch entsprechend gering gehalten.
Eltern, die
jetzt bereits Mehrwegwindeln für Ihr Kind unter 3 Jahren nutzen, hätten so noch
die Möglichkeit durch entsprechende Belege einen Zuschuss für den Kauf zu
erhalten. Hinweise über die Möglichkeiten der Bezuschussung könnten über die
Lokalpresse sowie die sozialen Medien und den Elternbegleitbüchern erfolgen.
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i. A. i. A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlage:
Bürgeranregung Bezuschussung Mehrwegwindeln (nur im Ratsinformationssystem)