Betreff
Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 Satz 1 LWG NRW m Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 4. BA
Vorlage
AB/0254/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Die anliegende Satzung vom 2. April 2020 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 4. BA wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Betriebsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20.02.2018 bzw. der Rat am 22.02.2018 mit der Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im 3. Bauabschnitt befasst und eine gleichlautende Satzung beschlossen. Schon vorher wurde für den 1. u. 2. Bauabschnitt eine gleichlautende Satzung beschlossen.

Die Satzungen sind in Kraft und die entsprechenden Zustands- u. Funktionsprüfungen wurden mit Ausnahme von 4 Fällen vorgelegt. Zu diesen Fällen werden und wurden verwaltungsrechtliche Schritte eingeleitet.

 

Auch hat der Rat der Stadt Billerbeck in seiner Sitzung am 14.12.2017 die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK )beschlossen, in diesem war der 4. Bauabschnitt Fremdwassersanierung mit den Straßen Mühlenstraße u. Lilienbeck in 2020 vorgesehen. Aufgrund der Verzögerungen der Stadtentwicklungsförderung zum Straßenbau haben sich die erforderlichen Maßnahmen in 2021 verschoben.

 

Nunmehr sind die notwendigen Schritte zur Durchführung des 4. Bauabschnittes vorzusehen und die dafür notwendige Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen liegt dieser Verwaltungsvorlage bei. Dem liegt folgender Zeitplan zugrunde:

           Beschluss der Prüfsatzung: Ratssitzung am 02. April 2020

           Vergabe der öffentlichen Kanalbaumaßnahme: Ratssitzung am 23. Juni 2020

           Beginn der öffentl. Baumaßnahme:  Juli 2020

           Späteste Abgabe der Vollmachtserklärungen der Grundstückseig.: 31. Juli 2020

           Submission der Sammelausschreibung für Grundstückseig.: 30. September 2020

           Späteste Vorlage aller Förderanträge von den Grundstückseig.: 30. Oktober 2020

           Förderantrag für Grundstückseig. wird gestellt: 20. November 2020

           Sanierungsarbeiten auf den Grundstücken: ab Dezember 2020

           Fertigstellung der Arbeiten auf den Grundstücken: Juni 2022

           Vorlage der Zustands- u. Funktionskontrolle: bis 31. Juli 2022

           Abrechnung der Förderung: in Abhängigkeit der Vorlage der Rechnungen, spätestens bis August 2022

 

Dieser Zeitplan wird in der Bürgerversammlung zum 4. Bauabschnitt im Apri 2020 vorgetragen.

 

Die vorliegende Satzung sieht die Durchführung der Zustands- und Funktionskontrolle spätestens bis zum 30. Juni 2022 vor, die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung ist spätestens bis zum 31.Juli 2022 vorzusehen. Die Vorlage der Zustands- u. Funktionskontrolle ist auch für die Abrechnung der Förderanträge notwendig, so dass die entsprechenden Schlußverwendungsnachweise bis August 2022 abgeschlossen werden können.

 

Dieser 4. Bauabschnitt stellt den Abschluß der umfangreichen und sowohl finanziell als auch personell aufwändigen Fremdwassersanierungen in der Innenstadt Billerbeck dar. In 2022 wird der vormals als Mischwasserkanal betriebene Kanal zum Regenwasserkanal umfunktioniert/umgeleitet. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt ist sicherzustellen, dass ausschließlich Regenwasser und Drain-/Fremdwasser über diesen Kanal abfließt.

Somit sind bis zu diesem Zeitpunkt alle erforderlichen Zustands- u. Funktionsprüfungen der betroffenen rd. 150 Grundstücke einzuholen und die Trennung von Schmutzwasser und Regenwasser auf den Grundstücken sicherzustellen.

 

 

 

 

 

gez. Rainer Hein                                           gez. Marion Dirks

Betriebsleiter                                                 Bürgermeisterin


Anlagen:

 

Satzung